In Berlin stehen zehntausende Wohnungen leer, und die Situation ist alarmierend! Trotz gesetzlicher Maßnahmen, die eigentlich gegen diesen Leerstand helfen sollten, zeigen sich massive Unterschiede in der Umsetzung durch die Bezirke. Laut einer Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker an den Berliner Senat, wurden im Jahr 2024 bereits 3.193 Amtsverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbot eingeleitet. Im Vorjahr waren es noch etwas mehr, nämlich 3.594 Verfahren. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Kampf gegen den Leerstand in der Hauptstadt alles andere als einheitlich verläuft, wie die Berliner Zeitung berichtet.
Die Statistiken sind erschreckend: Im Jahr 2022 standen in Berlin insgesamt 40.681 Wohnungen leer, was einer Quote von zwei Prozent entspricht. Besonders alarmierend ist, dass fast 12.000 dieser Wohnungen länger als ein Jahr unbewohnt waren. Die Gründe für diesen Leerstand sind vielfältig, von geplanten Umzügen bis hin zu laufenden oder geplanten Bauarbeiten. Doch die Frage bleibt: Warum wird so wenig gegen diesen Leerstand unternommen?
Unterschiedliche Bezirke, unterschiedliche Maßnahmen
Besonders aktiv im Kampf gegen den Leerstand ist das Bezirksamt von Tempelhof-Schöneberg, das im Jahr 2023 mit 1.139 Verfahren die Spitze einnimmt. Auf den weiteren Plätzen folgen Charlottenburg-Wilmersdorf mit 1.027 Verfahren und Neukölln mit 342 Verfahren. Im Gegensatz dazu zeigt sich Treptow-Köpenick mit lediglich 185 Verfahren als eher untätig. Sogar im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden im vergangenen Jahr kaum Maßnahmen ergriffen, doch überraschenderweise wurden im laufenden Jahr 730 Verfahren eingeleitet. Was hat sich hier geändert?
Die niedrigen Zahlen in einigen Bezirken könnten darauf hindeuten, dass es dort schlichtweg keinen Leerstand gibt oder dass die zuständigen Behörden nicht ausreichend aktiv werden. Steglitz-Zehlendorf etwa verzeichnete im Jahr 2023 nur 78 Maßnahmen und im aktuellen Jahr bisher nur acht. Der Bezirk Spandau meldete im vergangenen Jahr lediglich 38 Verfahren. Diese Diskrepanz wirft Fragen auf: Warum wird in einigen Bezirken so viel unternommen, während andere Bezirke anscheinend tatenlos zusehen?
Die Definition von Leerstand
Der Senat definiert relevanten Leerstand als Wohnraum, der länger als drei Monate leer steht und tatsächlich verfügbar ist. Eine Ausnahme besteht, wenn Wohnraum aufgrund von Umbau- oder Modernisierungsarbeiten bis zu zwölf Monate unbewohnbar ist, was jedoch einer Genehmigung bedarf. Ein erheblicher Teil des Leerstands in Berlin könnte somit nicht dem Zweckentfremdungsrecht unterliegen, was die Situation noch komplizierter macht, wie auch die Berliner Zeitung feststellt.
Die Frage bleibt: Was wird unternommen, um diese Situation zu verbessern? Die Berliner Bürger warten auf Antworten und Lösungen, während die Zahl der leerstehenden Wohnungen weiter steigt. Der Druck auf die Bezirke wächst, und es bleibt zu hoffen, dass sie endlich aktiv werden, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und den Menschen in der Stadt ein Zuhause zu bieten.