Ein dramatischer Sieg für den Naturschutz im Oberallgäu: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 8. November 2024 den Biberabschuss gestoppt, nachdem der Bund Naturschutz (BN) einen Eilantrag gestellt hatte. Diese Entscheidung bedeutet, dass die umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamtes, die es erlaubte, vom 1. September bis 15. März Biber zu fangen und zu töten, vorerst außer Kraft gesetzt ist, wie [die Allgäuer Zeitung](https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/verwaltungsgericht-augsburg-stoppt-biberabschuss-im-oberallgaeu_arid-812494) berichtete.
Der Hintergrund dieser drastischen Maßnahme sind erhebliche Schäden, die die Biber in der Region verursacht haben. So musste beispielsweise die Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendig repariert werden, nachdem ein Bahndamm durch die Aktivitäten der Tiere unterhöhlt wurde. Diese Reparaturen führten zu langen Sperrungen der Strecke. Auch Straßen und landwirtschaftliche Flächen blieben nicht verschont, und die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu war durch die Biberröhren gefährdet. Laut dem Landratsamt ist der Landkreis mittlerweile nahezu flächendeckend von diesen Nagetieren besiedelt.
Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung
Die Richter des Verwaltungsgerichts stellten fest, dass es im Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung gab. Ein entscheidender Punkt war, dass das Landratsamt die erforderliche Mitwirkung des Bund Naturschutz nicht einholte. Diese Mitwirkung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Naturschutzinteressen angemessen berücksichtigt werden. Die Richter wiesen darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesen Mitwirkungspflichten nicht gegeben waren, was die Verfügung bereits als rechtswidrig qualifizierte.
Die Richter prüften nicht einmal, ob die weiteren rechtlichen Fragen zur materiellen Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung noch entscheidungserheblich waren. Diese klare Haltung zeigt, wie ernst die Richter die Einhaltung der Naturschutzgesetze nehmen.
Reaktionen und Ausblick
Martin Simon, der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, äußerte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. „Jetzt haben wir die Zeit, damit sich Bund Naturschutz und Landratsamt gemeinsam an einen Tisch setzen können, um nach sachgerechten und rechtskonformen Lösungen für die auftretenden Probleme zu suchen“, sagte er optimistisch.
Der Rechtsanwalt des Bund Naturschutz, Dr. Eric Weiser-Saulin, zeigte sich überrascht über das Vorgehen des Landratsamtes. Er stellte fest, dass weder die Deutsche Bahn noch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden jemals die Notwendigkeit einer solchen Allgemeinverfügung gefordert hatten. Das Gericht bestätigte, dass auch in den Vorjahren Einzelgenehmigungen für den Abschuss von Bibern ausreichten, um die Gefahren zu minimieren.
Das Landratsamt Oberallgäu hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind damit jedoch noch nicht beendet, und die Diskussion um den Umgang mit den Bibern in der Region wird sicherlich weitergehen.