Der Fall um den Drogentoten (17) aus Eckernförde könnte eine neue Wendung nehmen! Das Kieler Landgericht hatte einen Dealer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, doch die Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Michael Bimler kritisierte die Strafhöhe als rechtsfehlerhaft und sieht gute Chancen auf Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich fünf Jahre Haft gefordert, doch das Gericht reduzierte die Strafe, indem es dem Hauptangeklagten eine verminderte Steuerungsfähigkeit zuschrieb. Dies stieß auf Widerspruch, da ein Sachverständiger keine zwingend verminderte Schuldfähigkeit sah. Nun bleibt abzuwarten, ob der Fall neu aufgerollt wird. Die schriftliche Urteilsbegründung muss zunächst abgewartet werden, bevor die Staatsanwaltschaft ihre Revision weiter untermauern oder zurückziehen kann. Sollte die Revision erfolgreich sein, könnte das Urteil aufgehoben und die Hauptverhandlung erneut durchgeführt werden.