In Hessen steht eine grundlegende Neuerung für geflüchtete Menschen bevor: Ab Dezember 2024 wird eine spezielle Bezahlkarte eingeführt, die den Zugang zu finanziellen Mitteln erleichtern soll. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) gab im Ausschuss für Arbeit und Soziales des hessischen Landtags bekannt, dass die ersten Karten voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen werden. Die offizielle Bestellung der Karten erfolgt in dieser Woche beim Finanzdienstleister Secupay AG, der etwa vier Wochen benötigt, um die ersten Exemplare bereitzustellen. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau.
Die Bezahlkarte, die einem normalen Bankkartenformat ähnelt, soll zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen an neu ankommende geflüchtete Personen ausgegeben werden. Später wird die Karte auch an bereits in der Einrichtung lebende Menschen verteilt. Bei der Zuweisung an eine hessische Kommune können die Geflüchteten ihre Karte mitnehmen, die dann mit einem festgelegten Guthaben aufgeladen wird. Dies soll einen nahtlosen Übergang zwischen der Erstaufnahme und der späteren Unterbringung gewährleisten.
Finanzielle Rahmenbedingungen und Kritik
Das Guthaben, das als „Taschengeld“ abgehoben werden kann, wird auf 50 Euro pro Monat begrenzt. Diese Summe ist jedoch als Orientierungsrahmen gedacht und kann je nach individueller Lebenssituation angepasst werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Karte nicht im Ausland genutzt werden kann. Ein weiterer Kritikpunkt an dem neuen System ist, dass es in vielen Geschäften noch keine bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten gibt, was die Nutzung der Karte im Alltag erheblich erschweren könnte.
Trotz der positiven Absicht hinter der Einführung der Bezahlkarte gibt es bereits Bedenken von Hilfsorganisationen wie „Pro Asyl“ und dem hessischen Flüchtlingsrat. Diese Organisationen argumentieren, dass die Einschränkung des Zugangs zu Bargeld diskriminierend ist und die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse von geflüchteten Menschen zu decken. Das Hamburger Sozialgericht hatte bereits im Juli entschieden, dass die pauschale Begrenzung des Taschengeldes nicht zulässig ist, da individuelle Lebenssituationen nicht berücksichtigt werden.
Kosten und Umsetzung
Die Kosten für die Einführung und den Betrieb des Kartensystems werden vom Land Hessen übernommen, während die Personalkosten für die Kommunen nicht abgedeckt sind. Es wird erwartet, dass die Kommunen Unterstützung und Schulungen erhalten, um die Einführung der Bezahlkarte zu erleichtern. Ministerin Hofmann stellte klar, dass alles unternommen wird, um den Kommunen die Umsetzung zu erleichtern, und dass die Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen als zentraler Ansprechpartner fungiert.
Die Diskussion über die Bezahlkarte zeigt, dass es in Hessen und bundesweit eine Einigung über die Notwendigkeit eines solchen Systems gibt, um die finanziellen Aspekte des Lebens von geflüchteten Menschen zu regeln. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betont, dass mit der Einführung der Bezahlkarte ein „Pull-Effekt“ vermieden werde, der Geflüchtete nach Deutschland ziehen könnte. Zuletzt berichtete hessen.de, dass die ersten Bezahlkarten im Dezember zur Verfügung stehen sollen, um den geflüchteten Menschen eine schnellere Integration zu ermöglichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung der Bezahlkarte in Hessen eine bedeutende Maßnahme zur Unterstützung geflüchteter Menschen darstellt, jedoch auch viele Herausforderungen mit sich bringt, die in den kommenden Monaten angegangen werden müssen.