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Samstag, 1. März 2025

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Neues Gesetz zur Cookie-Nutzung: Was jetzt auf Webseitenbetreiber zukommt!

Die Stadt Wiesbaden plant die Errichtung eines neuen Ordnungsamtes, das neben seinen klassischen Aufgaben auch für den Vollzug beim neuen Telekommunikation-Datenschutzgesetz (TDDDG) verantwortlich sein wird. Dieses Gesetz, das am 14. Mai 2024 in Kraft trat, regelt den Zugriff auf Endgeräte und setzt die ePrivacy-Richtlinie der Europäischen Union um. Damit erfährt auch der Datenschutz im digitalen Raum eine grundlegende Neuordnung.

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Wie Antenne Mainz berichtet, wird das neue Ordnungsamt künftig eine zentrale Rolle einnehmen, um die Einhaltung der Datenschutz Bestimmungen zu überwachen. Dies umfasst insbesondere die Regelungen rund um Cookies, die als personenbezogene Daten gelten. Das TDDDG erweitert die Cookie-Regel dabei auf alle Arten von Endeinrichtungen, inklusive Smart Home Geräten.

Änderungen durch das TDDDG

Gemäß den Bestimmungen des TDDDG benötigen alle nicht notwendigen Cookies eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer. Dies ist eine wesentliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Praxis. Dabei spielt der Zweck der Cookies keine Rolle, was bedeutet, dass Webseitenbetreiber alle verwendeten Cookies kennen müssen, um rechtskonform handeln zu können. Die Regelungen zielen darauf ab, die Privatsphäre der Nutzer zu stärken und Missbrauch zu verhindern.

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Zusätzlich wurde im Rahmen des TDDDG der § 26 eingeführt, der sich mit einer zentralen Einwilligungsverwaltung beschäftigt. Unternehmen sind angehalten, sich mit datenschutzfreundlichen Alternativen auseinanderzusetzen und Dienste zu vermeiden, deren Cookie-Zwecke unklar sind. Dies wird auch durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt, die seit ihrer Inkrafttretung am 25. Mai 2018 grundlegende Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten garantiert.

Die Rolle der DSGVO

Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen oder auf gesetzlicher Grundlage verarbeitet werden dürfen. Dies entspricht dem Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta, der das Recht auf Schutz solcher Daten in den Mittelpunkt stellt. Behörden und Unternehmen müssen sich dementsprechend an die Vorgaben der DSGVO und ihrer nationalen Umsetzungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), halten. Insbesondere im Sicherheitsbereich kommen hier besondere Regelungen zum Tragen.

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Die Bedeutung des Datenschutzes wird in der heutigen digitalen Welt immer deutlicher. Mit der Errichtung des neuen Ordnungsamtes in Wiesbaden wird ein weiterer Schritt unternommen, um die Einhaltung dieser wichtigen Vorgaben zu gewährleisten und den Schutz der Bürger zu fördern. Die effektive Umsetzung des TDDDG und der DSGVO ist somit entscheidend, um ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit für die Bevölkerung sicherzustellen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://antenne-mainz.de/aktuell/nachrichten-aus-der-region/wiesbaden/wiesbaden-bekommt-neues-ordnungsamt/https://antenne-mainz.de/aktuell/nachrichten-aus-der-region/wiesbaden/wiesbaden-bekommt-neues-ordnungsamt/
https://dr-dsgvo.de/cookies-und-das-ttdsg-welche-cookies-sind-ohne-einwilligung-erlaubt/

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