Schwerin: Abfallgebühren könnten steigen
In Mecklenburg-Vorpommern droht ein Anstieg der Abfallgebühren. Ein Grund dafür ist, dass ab dem kommenden Jahr in Deutschland eine CO2-Abgabe auf Müllverbrennung erhoben wird. Laut dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust-Parchim könnten sich dadurch ab 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 523.000 Euro ergeben. Auch Tarifsteigerungen und niedrige Erlöse für Altpapier wirken sich negativ auf die Kalkulation der Abfallgebühren aus. Der Kreistag soll am 19. Oktober über die Erhöhung der Gebühren entscheiden.
Steigende Abfallgebühren in Nordwestmecklenburg
Für den Landkreis Nordwestmecklenburg ist geplant, die Müllgebühren ab dem kommenden Jahr um zehn Euro pro Tonne zu erhöhen. Im Jahr 2025 sollen weitere zehn Euro hinzukommen. Wie viel davon durch die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung verursacht wird, ist noch unklar. Die neuen Abfallgebühren sollen im Dezember beschlossen werden.
Preisänderungen im Kreis Vorpommern-Rügen und Rostock
Auch im Landkreis Vorpommern-Rügen ist von Preisänderungen die Rede. Dort spielt die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung neben anderen Faktoren eine Rolle. Derzeit sind jedoch noch keine genaueren Informationen dazu verfügbar. In Rostock hat der Vertragspartner der Hansestadt Mehrkosten aufgrund der CO2-Abgabe angemeldet, allerdings liegen der Stadt noch keine Unterlagen zur Prüfung vor.
Langfristige Festlegung der Müllgebühren
In einigen Kommunen des Landes sind derzeit keine Änderungen bei den Abfallgebühren geplant. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind die Gebühren beispielsweise bis Ende 2025 festgeschrieben, und im Landkreis Schwerin sind aktuell keine Preissteigerungen zu erwarten. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock sind die Abfallgebühren jeweils bis Ende 2024 und 2025 festgelegt. Die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die zukünftigen Abfallgebühren sind noch unklar.
VKU rechnet mit Kostensteigerungen
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass die Abfallentsorgung im Zuge des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bundesweit im kommenden Jahr Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro verursachen wird. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Kosten für die Verbrennung einer Tonne Abfall durch das BEHG um 16 Euro steigen, plus Mehrwertsteuer. Der bundesweite Durchschnittspreis liegt derzeit bei 100 Euro. In Bremen beispielsweise wird die Gebührenerhöhung ab Januar 2024 sieben Prozent betragen, wobei die Hälfte auf die CO2-Bepreisung entfällt.
Deutlich höhere Gebühren im Kreis Ludwigslust-Parchim
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden die Gebühren voraussichtlich noch stärker steigen. Für einen 120-Liter-Behälter ergeben sich ab 2024 eine Behältergebühr von 115,08 Euro (bisher: 104,52 Euro) und eine Entleerungsgebühr von 7,34 Euro (bisher: 6,40 Euro) pro Entleerung. Dies bedeutet eine Steigerung um 10 beziehungsweise 14,7 Prozent.
Befürchtung einer verstärkten Müllverbrennung im Ausland
Es besteht die Befürchtung, dass in Zukunft mehr Müll zur Verbrennung ins Ausland gebracht wird, wo noch keine CO2-Abgabe erhoben wird. Besonders betroffen könnten Bundesländer mit Außengrenzen sein. In der EU wird überlegt, die Müllverbrennung in einigen Jahren in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen.
Entsorger setzen auf Müllvermeidung
Die kommunale Entsorgungswirtschaft lehnt die Aufnahme von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ab, befürwortet jedoch Maßnahmen zur Müllvermeidung und sieht die Hersteller in der Verantwortung.
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Wichtigste Quelle für die Basisinformationen: www.ostsee-zeitung.de