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Samstag, 8. März 2025

Gleichstellung im Blick: Baden-Württembergs Strategie für Frauen 2025!

Saarland: Fortschritte und Herausforderungen der Geschlechtergleichstellung. Aktuelle Entwicklungen und Strategien bis 2025.

Dortmund enttäuscht nach starkem Auftakt: Rückspiel steht auf der Kippe!

Borussia Dortmund spielt im Champions-League-Achtelfinale gegen Lille unentschieden. Starke erste, schwache zweite Halbzeit.

Regierung übersteht Misstrauensvotum – Proteste nach Zugunglück nehmen zu!

Am 8. März 2025 überstand die griechische Regierung ein Misstrauensvotum amid Protesten zum Zugunglück von Tempi.

Schulausfall in NRW: Massive Schneemengen sorgen für Chaos!

Am 14. Januar 2025 wird der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen (NRW) stark durch die zuvor erlittenen Witterungsverhältnisse beeinflusst. Massive Schneefälle am 9. Januar 2025 führten in vielen Teilen des Landes, insbesondere im Bergland, zu erheblichen Problemen. Die Regelungen zum Schulausfall sind im sogenannten Unwetter-Erlass festgehalten, der den Umgang mit extremen Wetterlagen klar definiert. Er informiert darüber, wie bei derartigen Ereignissen verfahren werden soll und gibt einen Überblick über die Abläufe zur Entscheidungsfindung in solchen Situationen. Ruhr24.de berichtet, dass Eltern rechtzeitig über mögliche Schulausfälle informiert werden müssen, vorzugsweise bis 18 Uhr des Vortags.

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Der Unwetter-Erlass, der auf einem Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10. Oktober 2022 basiert, stellt sicher, dass während extremer Wetterereignisse einheitliche und verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ergriffen werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er die nötigen Wetterwarnungen ausgibt, die dann an die Bezirksregierungen weitergeleitet werden. Auch das Lagezentrum der Landesregierung ist in den Entscheidungsprozess involviert.

Prozesse bei Extremwetterlagen

Bei extremen Wetterlagen entscheidet eine regionale Koordinierungsgruppe Unwetter (RKU) über den Schulausfall. Diese Gruppe setzt sich aus Vertretern der Bezirksregierung zusammen und ist verantwortlich dafür, zu beurteilen, ob der Präsenzunterricht an den Schulen ruhen soll. Bei landesweiten Unwettern hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Befugnis, einen Ruhen des Präsenzunterrichts direkt anzuordnen.

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Erwähnenswert ist, dass Eltern bei extremen Witterungsverhältnissen selbst entscheiden können, ob sie ihren Kindern den Schulweg zumuten wollen. In solchen Fällen gelten Schulversäumnisse als entschuldigte Fehlzeiten. Schulen sind dazu angehalten, über digitale Plattformen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, auch wenn dies nicht den Distanzunterricht im klassischen Sinne ersetzt. Schulministerium NRW hebt hervor, dass die Lehrkräfte angehalten sind, soweit wie möglich ihren Dienst anzutreten oder, wenn dies nicht machbar ist, Distanzunterricht von einem anderen Ort aus zu erteilen.

Regelungen und Verantwortung

Die Maßnahmen im Rahmen des Unwetter-Erlasses umfassen verschiedene Extremwetterereignisse, etwa heftigen Starkregen, schwere Sturmböen und extreme Gewitter, die möglicherweise mit Orkanböen einhergehen. Auch stark verschneite Verhältnisse sowie Glatteis fallen unter diesen Erlass. Die endgültige Entscheidung über den Unterricht beruht auf den aktuellen Meldungen des DWD. Sollte vorab eine Entscheidung getroffen werden, muss dies unverzüglich kommuniziert werden.

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Laut dem BASS 2023/2024 sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt: Schulleitungen haben die Entscheidungsbefugnis über die Anordnung von Distanzunterricht unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse. Bei nicht digital möglich ausgelagertem Distanzunterricht können die Schüler analoge Aufgaben erhalten. Die Beaufsichtigung von entstehenden Schülern, die möglicherweise verspätet ankommen, muss ebenfalls gewährleistet sein.

Die Flexibilität in der Handhabung dieser Regelungen soll sicherstellen, dass der Schulbetrieb auch in Zeiten von extremen Wetterbedingungen aufrechterhalten werden kann, während gleichzeitig die Sicherheit der Schüler höchste Priorität hat.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.ruhr24.de/nrw/gesetz-dwd-distanzunterricht-nrw-schule-schulausfall-schulfrei-schnee-regel-unwetter-extremwetter-erlass-93507866.html
https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

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