Am 17. Januar 2025 sind die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, in vollem Gange. Für Deutsche im Ausland, die an dieser Wahl teilnehmen möchten, gibt es besondere Anforderungen und Fristen zu beachten. Diese Gruppen sind durch ihre unterschiedlichen Lebenssituationen definierbar: Diejenigen mit deutschem Pass, die dauerhaft im Ausland leben, müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen und erhalten ihre Briefwahlunterlagen an ihre Auslandsadresse. Im Gegensatz dazu können Deutsche, die vorübergehend im Ausland sind, im Wählerverzeichnis verbleiben und einen Antrag auf Briefwahl stellen. Anträge für die Briefwahl müssen bis 21 Tage vor der Wahl bei den zuständigen Gemeinden eingehen, was bedeutet, dass die Frist auf den 3. Februar 2025 fällt, sodass eine rechtzeitige Beantragung essenziell ist. [Rheinpfalz] berichtet, dass in diesem Jahr schon viele Anfragen aus Ländern wie den USA und Israel sowie anderen europäischen Staaten eingegangen sind.
Eine Reihe von Verbandsgemeinden, wie Kandel und Jockgrim, verzeichneten zahlreiche Anfragen von deutschen Staatsbürgern im Ausland. Beispielsweise erhielt die Verbandsgemeinde Kandel etwa 20 Anfragen, während Jockgrim internationale Anfragen aus Neuseeland, Thailand, den USA, Frankreich, Österreich, der Schweiz, Belgien, dem Vereinigten Königreich, Schweden, Polen und den Niederlanden erhalten hat. Jens Hinderberger von der Verbandsgemeinde Lingenfeld äußerte Bedenken, ob die Wähler in den abgelegeneren Ländern ihre Stimmzettel rechtzeitig erhalten können, was zusätzlich die Dringlichkeit zur rechtzeitigen Beantragung unterstreicht.
Organisation der Briefwahl
Um die Briefwahl zu erleichtern, stehen den Wahlberechtigten diverse Optionen zur Verfügung. So bieten die Auslandsvertretungen die Möglichkeit, den amtlichen Kurierweg für die Wahlunterlagen zu nutzen. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Auslandsvertretung ist jedoch notwendig. Insbesondere in vielen grenznahen EU-Staaten ist der Kurierweg nicht schneller als der reguläre Postweg. Für die rechtzeitige Einreichung müssen die Wahlunterlagen in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag versendet werden, der als Wahlsache gekennzeichnet ist. Die Adressen für den Versand sind klar festgelegt und die Wahlämter informieren über den Versand, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten [bundeswahlleiterin.de].
Die Frist für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen endet am 24. Januar 2025, und die Stimmzettel müssen bis zum 7. Februar vorliegen. Wahlscheine sollen am 7. Februar an die Wähler verschickt werden. Bis zur letzten Bundestagswahl gab es in der Verbandsgemeinde Lingenfeld rund 12.350 Wahlberechtigte, wovon 6.325 ihre Stimme per Briefwahl abgaben. Das hohe Interesse und die Vielzahl an Anfragen zeigen, wie wichtig es ist, dass die Wähler in einer internationalen Umgebung gut informiert und vorbereitet sind.
Besondere Anforderungen für die Wählerverzeichnisse
Zusätzlich zur Briefwahl müssen auch die Wählerverzeichnisse beachtet werden. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind, müssen sich eigenständig in ein Wählerverzeichnis eintragen. Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Lebenssituation. Es gibt zwei unterschiedliche Formulare: für diejenigen, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, und für solche, die nie oder nur vor Vollendung des 14. Lebensjahres länger in Deutschland lebten. Je nach Fall müssen die Anträge unterschiedlich übermittelt werden, wobei in jedem Fall eine rechtzeitige Antragstellung empfohlen wird, um Fristen nicht zu versäumen [bundeswahlleiterin.de].
Insgesamt gilt, dass die Wahlberechtigten, egal ob im Inland oder Ausland, rechtzeitig alle notwendigen Schritte unternehmen sollten, um ihre Stimme abgeben zu können. Die Verbände rufen zur Nutzung der Wahlangebote vor Ort auf, um den Stress für die Verwaltungen zu reduzieren und eine geordnete Wahlorganisation zu gewährleisten.