Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang äußerte sich skeptisch zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD. In einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung betonte die CDU-Politikerin, dass solche Verfahren nicht parteipolitisch motiviert sein dürften und auf konkreten Tatsachen basieren müssen. Sie wies darauf hin, dass, solange der AfD-Bundesverband nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, an den Fakten Zweifel bestehen. Zieschang ist eines von drei Verfassungsorganen, die einen Verbotsantrag stellen können, und will die Eigenverantwortung des Bundestages betonen.
Am Wochenende berichteten „Welt“ und „Spiegel“, dass es neue Entwicklungen in der AfD-Verbotsdebatte gibt, sodass Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einen Gruppenantrag ausgearbeitet haben. Dieser könnte bald im Parlament abgestimmt werden und beinhaltet auch die Forderung nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. Die Entscheidung über ein mögliches Verbot läge letztlich beim Bundesverfassungsgericht. Der Verfassungsschutz hat die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, während der Bundesverband als rechtsextremer Verdachtsfall gilt. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.