Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang äußerte sich skeptisch zu einem möglichen Verbot der AfD. In einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung betonte die CDU-Politikerin, dass der Deutsche Bundestag als eines der drei Verfassungsorgane Entscheidungen in diesem Zusammenhang eigenverantwortlich treffen muss. Sie stellte klar, dass ein Verbotsverfahren nicht parteipolitisch motiviert, sondern auf klaren Tatsachen basieren sollte. Aktuell sei der Bundesverband der AfD noch nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was Fragen zu den Fakten aufwerfe.
Die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Laut Berichten von „Welt“ und „Spiegel“ arbeiten Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken an einem Gruppenantrag zur Abstimmung im Parlament. Dieser Antrag, unterstützt von mehr als 37 Abgeordneten, könnte unter anderem einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD fordern. Das Bundesverfassungsgericht wäre letztlich für die Entscheidung über ein Verbot zuständig. Die Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, während der Bundesverband unter einem rechtsextremen Verdachtsfall steht. Mehr dazu finden Sie in einem Artikel von www.presseportal.de.