Ein Vogelsberger Landwirt muss seine Rinderhaltung aufgrund erheblicher Tierleidensfälle endgültig aufgeben. Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag des Landwirts abgelehnt, der sich gegen einDurchhalteverbot und die Auflösung seines Milchviehbetriebs mit rund 120 Rindern gewehrt hatte. Anlässlich einer Kontrolle wurden 2023 erschreckende Zustände entdeckt, darunter stark verschmutzte Tiere, mangelndes Futter sowie Wasser, was zu auffallend hohen Todeszahlen bei den Rindern führte. Das Gericht stellte fest, dass der Landwirt über einen langen Zeitraum seinen Tieren erhebliches Leid zugefügt hat, sodass der Schutz der Tiere höher gewichtet werden muss als die Berufsfreiheit des Antragstellers.
Der Landkreis hatte bereits seit 2020 mehrfach Mängel in der Tierhaltung festgestellt. Trotz der behaupteten Verbesserungsmaßnahmen des Landwirts blieben signifikante Fortschritte aus. Er musste bis Oktober seine Rinderhaltung abwickeln, kann jedoch innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Die Entscheidung wird als rechtmäßig angesehen, da der Landwirt seinen Tieren nicht den erforderlichen Schutz und die nötige Pflege bieten könne, was zu anhaltendem Leiden und Tod führte. Weitere Details zu diesem Fall sind auf www.fnp.de nachzulesen.