In einem hitzigen Streit zwischen der Stadt Kassel und dem Land Hessen geht es um die finanziellen Mittel für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge. Die Stadt Kassel plant, Klage gegen das Land zu erheben, um fast 940.000 Euro einzufordern, die für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft im Motel 24 an der Heinrich-Hertz-Straße aufgelaufen sind. Laut einem Bericht von HNA wurde die Unterkunft von 2015 bis 2019 betrieben, um unbegleitete minderjährige Ausländer unterzubringen. Die Stadt fordert eine vollständige Kostenerstattung, doch das Regierungspräsidium Kassel hat nur einen Teil anerkannt.
Die Auseinandersetzung dreht sich um die Zeit von Juli 2017 bis März 2019, in der die Stadt Kassel erhebliche Kosten für die Unterkunft trug, während die Belegung aufgrund eines Rückgangs der Flüchtlingszahlen stark abnahm. Die Stadt hatte ursprünglich Ansprüche auf Kostenerstattung in Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Euro geltend gemacht, doch das RP kürzte die Erstattung und bemängelte, dass die Stadt nicht rechtzeitig die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung überprüft habe.
Streit um Kostenerstattung
Der Magistrat der Stadt Kassel hat bereits der Klage zugestimmt, und die Stadtverordnetenversammlung wird am 11. November über den weiteren Verlauf entscheiden. Die Stadt argumentiert, dass die hohen Miet- und Tagessatzkosten ab 2017 zwar auffällig seien, jedoch eine gerichtliche Klärung notwendig sei, um die besonderen Umstände des Flüchtlingszuzugs 2015 zu berücksichtigen. Diese außergewöhnliche Situation habe die Kommunen gezwungen, schnell Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, was zu hohen Mietpreisen und ungünstigen Vertragsbedingungen geführt habe.
Die Stadt Kassel hält fest, dass die Kürzungen des Landes möglicherweise gegen die im Sozialgesetzbuch festgelegte Vereinbarungsautonomie der örtlichen Jugendhilfeträger verstoßen. Dies könnte bedeuten, dass die Stadt rechtlich im Recht ist, und die Klage könnte entscheidende Auswirkungen auf zukünftige Kostenerstattungen haben. Wie HNA berichtet, könnte diese Auseinandersetzung weitreichende Folgen für die Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften in Hessen haben.
Die Stadt Kassel sieht sich in der Pflicht, die Rechte der minderjährigen Flüchtlinge zu verteidigen und die finanziellen Mittel einzufordern, die ihr zustehen. Der Ausgang dieser Klage könnte nicht nur die Stadt Kassel betreffen, sondern auch andere Kommunen in ähnlichen Situationen, die auf eine faire Kostenerstattung angewiesen sind.