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Samstag, 23. November 2024

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Streit um Räumpflicht: Kieler Eigentümer müssen früher Schnee schaufeln!

In Kiel brodelt es! Der Winter steht vor der Tür, und die Stadtverwaltung hat einen umstrittenen Plan ausgeheckt: Ab Januar 2025 sollen Hausbesitzer verpflichtet werden, die Gehwege vor ihren Grundstücken bereits um 7 Uhr morgens von Schnee und Eis zu befreien. Diese Regelung sorgt für Aufregung und Widerstand, nicht nur beim Eigentümerverband Haus & Grund, sondern auch in der Kommunalpolitik. Wie KN berichtete, hat der Wirtschaftsausschuss der Stadt die Verwaltung nun für den kommenden Winter zurückgepfiffen, um die bestehende Regelung vorerst aufrechtzuerhalten.

Der Kern des Streits liegt in der Satzung zur Reinigung der Straßen in Kiel, die derzeit vorschreibt, dass die Gehwege an Werktagen bis 8 Uhr geräumt werden müssen. Die Stadtverwaltung möchte diese Frist um eine Stunde vorverlegen, was viele Eigentümer vor große Probleme stellen könnte. Antje Möller-Neustock von der SPD äußerte Bedenken, dass viele Hausverwaltungen und Winterdienstfirmen bereits Verträge abgeschlossen haben, die nicht einfach geändert werden können. „Wenn der private Winterdienst nicht rechtzeitig arbeitet, könnte das zu Haftungsfragen führen“, warnte sie.

Politik und Eigentümer im Clinch

Die Reaktionen aus der Politik sind gemischt. Carsten Rockstein von der CDU kritisierte die übereilte Ankündigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK), bevor die Satzung überhaupt beschlossen war. „Das sind nicht einmal mehr zwei Monate bis zur Umsetzung. Die Auftragnehmer benötigen mehr Personal, um die zusätzliche Stunde abzudecken“, erklärte er besorgt. Laut Jens Krause, dem Leiter der Abteilung Straßenreinigung beim ABK, sei die frühere Räumzeit jedoch notwendig, um die Sicherheit im morgendlichen Berufsverkehr zu gewährleisten. „Der Winterdienst muss mit Einsetzen der Hauptverkehrszeit abgeschlossen sein“, betonte er.

Die Politik hat schließlich einen Kompromiss gefunden: Die 8-Uhr-Regel bleibt bis zum 30. Juni 2025 in Kraft. Dies gibt den Hauseigentümern und den privaten Räumfirmen etwas Luft zum Atmen, bevor die neue Regelung in Kraft tritt. Ab der Wintersaison 2025/2026 müssen die Gehwege in Kiel dann um 7 Uhr schnee- und eisfrei sein, um Unfälle zu vermeiden.

Die Herausforderungen der Winterdienste

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat die Entscheidung, die Räumzeit auf 7 Uhr vorzuziehen, bereits im Vorfeld kritisiert. Geschäftsführer Sönke Bergemann warnte, dass es schon jetzt an qualifizierten Fahrern für die Räumfahrzeuge mangele. „Die Beschäftigten noch näher an ihre Belastungsgrenze zu bringen, erfolgt gänzlich ohne Not“, sagte er. Zudem gibt es Bedenken, dass die neue Regelung den Lebensgewohnheiten der Menschen nicht gerecht wird.

Die bestehende Straßensatzung verpflichtet die Anlieger, täglich bis 20 Uhr die Gehwege auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu räumen. Bei Schneefall während des Tages müssen Schnee und Eis innerhalb einer Stunde beseitigt werden, selbst wenn ein Räumfahrzeug den Schnee auf den Gehweg geschoben hat. Die Diskussion um die Winterdienstpflicht in Kiel bleibt also spannend und zeigt, wie wichtig die Balance zwischen Sicherheit und praktischen Möglichkeiten für die Anlieger ist.

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