Ein 18-Jähriger wurde am 1. Oktober 2024 am Freiburger Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert und hatte eine Schreckschusspistole in seiner Umhängetasche dabei. Bei der Identitätsfeststellung offenbarte der Mann, dass er die Waffe mitführte, die jedoch ungeladen war. Da er keinen gültigen kleinen Waffenschein besitzt, wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
Die eingesetzten Beamten beschlagnahmten die Schreckschusspistole sowie das Magazin. Die Situation wirft Fragen auf, wie solche Verstöße verhindert werden können, denn auch wenn die Waffe nicht geladen war, bleibt das Tragen ohne Erlaubnis illegal. Weitere Informationen zu diesem Vorfall sind in einem aktuellen Bericht auf www.presseportal.de zu finden.