Bundespolizeiinspekteure in Konstanz haben am 1. Oktober 2024 einen Haftbefehl gegen einen 41-jährigen tunesischen Staatsangehörigen vollstreckt, der am Grenzübergang Bietingen/Thayngen durch Zollbeamte kontrolliert wurde. Der Mann durfte aufgrund fehlender Einreisevoraussetzungen nicht in die Schweiz reisen und wurde daraufhin der Bundespolizei übergeben. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er im August wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden war.
Glücklicherweise kam ein Freund des Mannes zur Rettung und zahlte die offene Geldstrafe, wodurch ein drohender Gefängnisaufenthalt abgewendet werden konnte. Die sofortige Zahlung erlaubte es dem Mann, seine Freiheit zu bewahren, während er weiterhin in Deutschland lebt. Die Situation zeigt, wie schnell aus einer grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahme ernste rechtliche Konsequenzen entstehen können, doch durch den schnellen Einsatz eines Freundes wurde Schlimmeres verhindert. Weitere Einzelheiten sind im Bericht zu finden auf www.presseportal.de.