Im Herbst fallen in vielen Gärten zahlreiche Pflanzenreste an, was Gartenbesitzer dazu verleiten könnte, diese durch Verbrennen zu entsorgen. Allerdings ist das Verbrennen von Gartenabfällen laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verboten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es jedoch Ausnahmen: Abfälle dürfen nur auf privaten Grundstücken als letzte Option verbrannt werden, wenn andere Entsorgungsmöglichkeiten nicht in Frage kommen. Die Landesverordnung erlaubt das Verbrennen nur im Oktober und im März, und zwar an Werktagen für jeweils maximal zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder; zudem ist das Verbrennen in einigen Städten wie Schwerin und Rostock gänzlich untersagt, wie www.ndr.de berichtet.
Gartenbesitzern wird geraten, alternative Entsorgungsmethoden in Betracht zu ziehen, wie die Abgabe von Pflanzenresten an Sammelstellen oder die Nutzung einer Biotonne. Die umweltfreundlichste Methode ist jedoch das Kompostieren, da wertvolle Nährstoffe wie Stickstoff und Kalium für den Garten zurückgewonnen werden können. Diese Erfahrungen aus der Gartenarbeit zeigen, dass es wichtig ist, die geltenden Vorschriften zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.