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Freitag, 29. November 2024

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Dreifach-Mord in Wiener Bordell: Afghanischer Flüchtling schuldunfähig!

Im Herzen Wiens ereignete sich eine grausame Tragödie, die das ganze Land erschütterte. Ebadullah A., ein afghanischer Flüchtling, kam ursprünglich nach Europa, um den Taliban zu entkommen und suchte Schutz in Österreich. Doch anstatt Frieden zu finden, wurde er zum Täter, als er in einem Wiener Bordell drei Frauen brutal ermordete. Die Ereignisse wurden von der Staatsanwaltschaft als „Blutrausch“ beschrieben, eine erschreckende Spirale der Gewalt, die im Februar dieses Jahres in einem berüchtigten Etablissement stattfand.

Der Prozess gegen den 27-jährigen Grafikdesigner endete am Montag mit einem dramatischen Urteil. Wie BILD berichtete, verteidigte sich Ebadullah A. vor Gericht mit der erschütternden Behauptung, Stimmen hätten ihm die Taten befohlen. Er habe geglaubt, von Gott den Auftrag erhalten zu haben, gegen vermeintliche Feinde wie Satan, Hexen und andere Dämonen zu kämpfen.

Ein Amoklauf im Bordell

Der fatale Abend begann mit dem Besuch des Freitagsgebets und der anschließenden Rückkehr des Täters mit drei Messern in das Asia-Studio. Dort attackierte er die 47-jährige Yuan H., indem er ihr den Bauch aufschlitzte. In einer unvorstellbaren Brutalität suchte er nach weiteren Opfern. Im Zimmer 6 tötete er Qunjiao K. fast mit Enthauptung, während die 67-jährige Bordell-Chefin Hongxi Z. im Badezimmer ihr Leben verlor, als die Klinge in ihrem Hinterkopf stecken blieb.

Der Mörder ohne Reue – und ohne Abschiebung

Ebadullah A. konnte von der Polizei nach einem dramatischen Einsatz mit einem Taser überwältigt werden, als die einzige Überlebende, eine 57-jährige Frau, ihren Ehemann alarmierte. Dieser sagte aus, sie habe „Blut, böse Menschen“ am Telefon geschrien. Die Flucht eines Kunden, der bis heute nicht identifiziert werden konnte, bleibt ein Rätsel. Aussagen der psychiatrischen Bewertung des Täters zeigten, dass er an paranoider Schizophrenie leidet und eine Gefährdung für andere darstellt.

Ein tragisches Ende in der forensischen Psychiatrie

Vor der österreichischen Geschworenenjury – wo anders als in Deutschland solche Entscheidungen getroffen werden – fiel das Urteil einstimmig: Ebadullah A. war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und wird nun in einer forensisch-therapeutischen Anstalt untergebracht. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist derzeit unmöglich, da es kein Rückführungsabkommen mit den regierenden Taliban gibt, wie BILD ebenfalls berichtet hat.

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