Sachsen-Anhalts Bildungsministerium hat die Bedenken von Halle und Magdeburg gegenüber der Reform des Schulgesetzes zurückgewiesen. Zwar fallen die Gastschulbeiträge weg, was zunächst als Entlastung wahrgenommen wird; jedoch bleibt es den Schulträgern überlassen, untereinander Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Das Ministerium erklärt, dass die Städte durch den Übergang der Schulen des zweiten Bildungsweges ans Land von künftigen Mietzahlungen profitieren werden. Die Sorgen über eine finanzielle Überbelastung seien unbegründet, da die vorherigen Regelungen nicht mehr zeitgemäß seien und administrative Aufwände verursachten.
Mit dem neuen Gesetz, das ab August 2027 in Kraft treten soll, wird eine Mindestschülerzahl eingeführt: In Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau müssen künftig mindestens 25 Schüler pro Jahrgang in Grund- und Gemeinschaftsschulen existieren. Auf dem Land liegt die Mindestgröße bei 15 Schülern für Grundschulen und zwischen 20 und 25 für andere Schularten. Magdeburg warnt, dass drei Gemeinschaftsschulen betroffen sein könnten, da sie nicht genug Schüler hätten, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Sollte das Gesetz so umgesetzt werden, könnte es bis zu 18 Klassen weniger in der Stadt geben, was längere Schulwege für Schüler in ländlichen Gebieten nach sich ziehen würde. Weitere Details dazu liefert der Bericht auf www.mdr.de.