Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Mittwoch entschieden, dass der geplante Surfpark in Stade nicht realisiert werden kann. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen (BUND) sowie ein betroffener Landwirt hatten gegen das Projekt Einspruch erhoben. Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für den „Gewerbe- und Surfpark Stade“ für unwirksam, da er nicht den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreises Stade entspreche, in dem festgelegt wurde, dass auf dem vorgesehenen 160 Hektar großen Areal insbesondere Großindustrie angesiedelt werden sollte.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Stadt Stade die möglichen Auswirkungen des Projekts auf das Landschaftsbild nicht korrekt einschätzte. Besonders beanstandet wurde, dass keine Hecken um das Gelände eingeplant wurden, was zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild führen würde. Der Bebauungsplan sei somit rechtswidrig, erklärte das OVG, und die BUND-Klage gegen die Pläne war damit erfolgreich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.ndr.de.