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Gericht stoppt umstrittenen Bauplan: Waldrodungen bei Stuhlsatzenhaus in Gefahr!

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am 30. September 2024 den umstrittenen Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ in Saarbrücken auf Antrag des BUND gestoppt und schützt damit vorerst wertvolle Waldgebiete vor großflächigen Rodungen!

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am 30. September 2024 den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung erfolgte auf Antrag des BUND Landesverband Saar e.V., der einen Normenkontrollantrag eingereicht hatte, um umfangreiche Baumfällungen und Rodungen im Plangebiet zu verhindern. Ziel des Bebauungsplans ist die Ansiedelung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen in der Nähe des Campus der Universität des Saarlandes. Mit dieser neuen Regelung wird dem Antragsteller das Recht gegeben, eine gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag abzuwarten, bevor irgendwelche Baumfällarbeiten beginnen.

Die derzeitige Aussetzung des Bebauungsplans schützt vorläufig das betroffene Waldgebiet vor Rodungen, bis das Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung fällt. Wichtig zu erwähnen ist, dass noch kein Termin für diese Entscheidung festgelegt wurde, und auch keine Aussage über die Erfolgsaussichten des Eilantrags getroffen werden kann. Dies bedeutet, dass der aktuelle Status des Plangehens unklar bleibt, während das Gericht über die weiteren Schritte berät. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe den Artikel auf www.rechtundpolitik.com.

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