Ab dem 1. November 2024 tritt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es Menschen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne aufwendige Gutachten zu ändern. In Sachsen-Anhalt haben bereits Hunderte von Personen Anträge eingereicht: In Magdeburg 88, in Halle 123, in Dessau-Roßlau 18 und in Wittenberg etwa 30, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Das Gesetz, das das alte Transsexuellengesetz ablöst, erlaubt es Betroffenen, einmal pro Jahr und ohne Begründung ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Allerdings müssen sie eine dreimonatige Wartezeit einhalten, bevor die Änderung offiziell wird. Die Regelung soll vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugutekommen. Trotz der Erleichterungen gibt es Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung, um Missbrauch zu verhindern. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden.