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Hunderte Anträge zur Geschlechtsänderung in Thüringen – Ein neuer Anfang!

In Thüringen haben Hunderte von Menschen bereits Anträge zur Änderung ihres Geschlechtseintrags eingereicht, seit das neue Selbstbestimmungsgesetz am 1. November in Kraft trat. Das Standesamt in Erfurt meldete 82 Anmeldungen, gefolgt von Jena mit 63, Gera mit 31 und Weimar mit 28. Im Gegensatz dazu sind die Zahlen in Eisenach und Suhl mit nur sieben beziehungsweise vier Anmeldungen deutlich geringer.

Ab sofort können Geschlechtseintrag und Vorname ohne die vorher erforderlichen Gutachten oder richterlichen Beschlüsse geändert werden – eine einfache Erklärung beim Standesamt genügt. Diese Erleichterungen kommen vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Personen zugute. Wer bereits am 1. August einen Antrag stellte, kann bereits am 1. November seine Erklärung abgeben. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich in den meisten Städten auf 20 Euro, plus 25 Euro für die finale Erklärung. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das zuvor geltende Transsexuellengesetz und wurde im April vom Bundestag beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Rechtslage mehrfach als verfassungswidrig bezeichnet hatte.

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