Ab Freitag, den 8. November, können Bürger in Kaufbeuren an 14 Standorten kostenlos Streusplitt abholen. Die Stadt stellt mehrere Kubikmeter des Materials für den privaten Gebrauch bereit, um die Gehwege sicher zu halten. In einer aktuellen Pressemitteilung betont die Stadt, dass die Eigentümer angrenzender Grundstücke für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich sind. Diese müssen sicherstellen, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können, was einer Breite von etwa einem Meter entspricht.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind die Eigentümer verpflichtet, regelmäßig zu räumen und zu streuen. An Werktagen muss dies ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geschehen, wobei die Streupflicht um 20 Uhr endet. Die Stadt bittet zudem darum, den Schnee an den Gehwegrand zu räumen, um einen guten Wasserablauf bei Tauwetter zu gewährleisten. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung auf www.allgaeuer-zeitung.de.