Flächeneigentümer in Schleswig-Holstein müssen sich auf neue Regelungen einstellen: Ein neues Landeswassergesetz, das die schwarz-grüne Koalition vorgelegt hat, fordert künftig mehr Kooperation bei Deichbau und -verstärkung. Umweltminister Tobias Goldschmidt warnte, dass die globale Erwärmung bereits die kritische Marke von 1,5°C überschritten hat und kündigte an, dass extreme Wetterereignisse zunehmen werden. Behörden können jetzt Deichprojekte auch gegen Naturschutzvorgaben durchsetzen, was das „übergeordnete öffentliche Interesse“ für den Küstenschutz unterstreicht.
Wer sich weigert, Land für Deichbau zur Verfügung zu stellen, muss mit Enteignungen rechnen. Gleichzeitig müssen Kommunen Konzepte zum Hochwasserschutz entwickeln, um Fördergelder zu erhalten. Die Abwassergebühren steigen um etwa fünf Euro pro Haushalt, um den „Wassercent“ an die Inflation anzupassen – eine Maßnahme zur Förderung des sparsamen Wasserverbrauchs. Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen sind künftig verpflichtet, vor Hochwasser zu warnen. Das neue Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten.