Das Oldenburger Landgericht hat heute den Berufungsprozess einer Klimaaktivistin der Letzten Generation beendet. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft zogen ihre Berufung zurück, wodurch das vorherige Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Die Aktivistin war wegen Nötigung verurteilt worden, nachdem sie im September 2022 an der Blockade einer Autobahnabfahrt in Oldenburg-Eversten beteiligt war und eine Geldstrafe erhielt.
In einem weiteren Verfahren sind derzeit acht weitere Aktivisten aufgrund ähnlicher Blockaden angeklagt. Diese Aktivisten hatten Hauptstraßen und Autobahnabfahrten in Oldenburg blockiert und müssen nun mit Geldstrafen von bis zu 900 Euro rechnen. Das Thema Klimaaktivismus bleibt weiterhin brisant, während die rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten sich zuspitzen.