Ein erschütternder Fall erschüttert die Region: Ein abgelehnter Asylbewerber, der seit Jahren als ausreisepflichtig gilt, wird beschuldigt, ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Nur wenige Monate nach einem gescheiterten Abschiebeversuch soll der Mann am 26. November 2018 in Mülheim an der Ruhr in einer Wohnung über die schlafende Jugendliche hergefallen sein, wie Nordkurier berichtete. Trotz der schweren Vorwürfe gelang es ihm, sich der Justiz zu entziehen und erneut unterzutauchen.
Der Asylbewerber, der bereits 2015 einen Asylantrag gestellt hatte, war seit 2016 ausreisepflichtig und geriet 2018 in Abschiebehaft. Doch anstatt abgeschoben zu werden, stellte er aus dem Gefängnis heraus einen neuen Asylantrag, der schnell abgelehnt wurde. Ein weiterer Abschiebeversuch scheiterte aufgrund seines „renitenten Verhaltens“. Nach seiner Freilassung tauchte er erneut unter und blieb für die Behörden unauffindbar, bis er erst 2024 gefasst wurde.
Die Komplexität des Falls
Die Situation wird noch komplizierter, da der Haftbefehl gegen den Mann erst im April 2020 erlassen wurde. Doch selbst nach seiner Festnahme kam er am 24. September 2024 wieder frei, weil die maximale Dauer der Untersuchungshaft abgelaufen war. Dies wirft Fragen auf: Warum wurde die Untersuchungshaft nicht verlängert, obwohl die Umstände des Falls dies möglicherweise gerechtfertigt hätten? Die zuständige Ausländerbehörde wurde am selben Tag informiert, um einen neuen Haftbefehl zu beantragen, doch das Amtsgericht lehnte dies ab.
Die Ausländerbehörde in Güstrow meldete, dass bundesweit keine freien Plätze in Abschiebehaftanstalten zur Verfügung stünden. Diese Aussage wurde jedoch von einer anderen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern in Frage gestellt, die behauptete, es habe freie Plätze gegeben. Solche Widersprüche lassen Zweifel an der Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aufkommen, wie Nordkurier berichtete.
Politische Reaktionen und Verantwortung
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan-Phillip Tadsen, äußerte sich empört über das „höchst fragwürdige Scheitern der Abschiebung“. Er fordert eine klare Stellungnahme der Landesregierung und kritisiert die Verantwortungslosigkeit, die es einem mutmaßlichen Vergewaltiger ermöglicht hat, sich der Justiz zu entziehen. Tadsen betont, dass solche Personen sofort in Sicherungshaft genommen werden sollten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Identität des Asylbewerbers bleibt weiterhin unklar, da er keine Ausweisdokumente vorlegen kann oder will. Trotz der Bemühungen der Güstrower Ausländerbehörde, das Herkunftsland zu ermitteln, bleibt die Frage offen, wohin der Mann abgeschoben werden könnte, sollte er jemals wieder auftauchen. Es gab Berichte über mögliche Kooperationen mit Togo und Ghana, doch die Unsicherheit bleibt bestehen.
Die Situation rund um diesen Fall wirft nicht nur Fragen zur Effizienz der Behörden auf, sondern auch zur Sicherheit der Bürger. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten und Maßnahmen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Verantwortlichen sind gefordert, Klarheit zu schaffen und das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.