In Brandenburg an der Havel wird die Windkraftnutzung nun konkret: Sechs Windräder sollen in einem eigens festgelegten Windeignungsgebiet errichtet werden. Diese Entscheidung folgt auf die Festsetzung des Teilplans Windenergienutzung 2027 durch die Regionale Planungsgemeinschaft, zu der die Landkreise Havelland, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel gehören. Laut einem Bericht von MAZ wird die Fläche WVR 55 im Altstädtischen Forst zwischen der Deponie Fohrde und Krahnepuhl für diese Windkraftanlagen genutzt.
Die Stadtwerke Brandenburg haben bereits Interesse bekundet, die Windkraftanlagen zu errichten. Die technischen Vorgaben sind klar: Die Windräder sollen eine maximale Höhe von 240 Metern erreichen, mit einem Rotordurchmesser von 160 Metern und einem Schallleistungspegel von maximal 105,6 Dezibel. Oberbürgermeister Steffen Scheller (CDU) äußerte sich erfreut über die Festsetzung des Plans, da Bedenken bezüglich einer möglichen Überzahl an Windkraftanlagen nun ausgeräumt sind.
Widerstand gegen Windkraftprojekte
Doch nicht nur in Brandenburg an der Havel gibt es Fortschritte in der Windkraftnutzung. Am 19. September 2023 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg, dass ebenfalls sechs Windkraftanlagen im Waldgebiet zwischen Beelitz und Werder (Havel) errichtet werden dürfen. Diese Entscheidung sorgte für Aufregung, da zuvor 1.410 Einwendungen von besorgten Bürgern eingereicht wurden, die sich um den Schutz der Wälder und der dort lebenden Tierarten sorgten, wie Waldkleeblatt berichtete.
Die Bürger forderten den Schutz der Wälder als wichtige CO2-Senken und Wasserspeicher, insbesondere angesichts der steigenden Waldbrandgefahr. Auch die Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner durch Lärm und Infraschall wurden thematisiert. Trotz dieser Bedenken wogen die Behörden die Argumente ab und entschieden sich für die Genehmigung der Windkraftanlagen, was viele Umweltschützer als gefährlich für die Umwelt ansehen.
Regulierung und Zukunft der Windkraft
Mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen in Brandenburg an der Havel soll ein Wildwuchs an Windrädern verhindert werden. Zukünftige Flächen für Windkraftnutzung sollen bis Ende 2032 ausgewiesen werden, wobei bis dahin 2,2 Prozent der Gesamtfläche für Windenergienutzung zur Verfügung stehen müssen. Dies ist Teil der bundesweiten Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Die Diskussion um Windkraftanlagen in Brandenburg bleibt also spannend. Während einige Fortschritte in der Nutzung erneuerbarer Energien feiern, kämpfen andere um den Erhalt ihrer natürlichen Umgebung. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um ein Gleichgewicht zwischen Energiebedarf und Umweltschutz zu finden.