Ein umstrittenes Urteil sorgt für Aufregung in Mecklenburg-Vorpommern: Das Verwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass die Polizei eine „Wegtrage-Gebühr“ erheben darf, wenn Demonstranten von Beamten weggetragen werden müssen. Diese Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einer Klage einer Demonstrantin, die sich gegen die Gebühr in Höhe von 92 Euro wehrte, die ihr nach einem Protest gegen die AfD im Mai 2021 auferlegt wurde. Laut dem Gericht ist die Gebühr rechtmäßig, da sie sich aus dem Verwaltungskostengesetz ableitet und die Kosten pro angefangener Stunde und Polizist berechnet werden, wie [Tagesschau berichtete](https://www.tagesschau.de/finland/regional/mecklenburgvorpommern/ndr-polizei-durfte-wegtrage-gebuehr-bei-anti-afd-demo-erheben-100.html?womort=Wismar).
Die Klägerin argumentierte, dass es nicht fair sei, für eine Handlung von weniger als fünf Minuten einen so hohen Betrag zu verlangen. Doch das Gericht stellte klar, dass selbst kurze Einsätze der Polizei in vollem Umfang abgerechnet werden können. Der Gebührenbescheid des Polizeipräsidiums Neubrandenburg sah vor, dass für jede angefangene Stunde 46 Euro pro Beamten berechnet werden, was in diesem Fall zu den 92 Euro führte, die die Frau letztendlich zahlen musste.
Proteste gegen die AfD
Die Demonstration, an der die Klägerin teilnahm, richtete sich gegen einen Landesparteitag der AfD in Kemnitz, im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Während solcher Proteste kommt es häufig vor, dass die Polizei eingreifen muss, um Straßenblockaden aufzulösen. Wenn Demonstranten trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufstehen, werden sie von den Beamten weggetragen, was nun auch mit Kosten verbunden ist.
Das Urteil hat nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Relevanz, da es die Frage aufwirft, wie weit der Staat in die Rechte der Bürger eingreifen darf, insbesondere bei friedlichen Protesten. Kritiker befürchten, dass solche Gebühren eine abschreckende Wirkung auf zukünftige Demonstrationen haben könnten. Die genaue Urteilsbegründung steht noch aus, und das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis weitergehen wird, wie auch [NDR berichtete](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Wegtrage-Gebuehr-bei-Anti-AfD-Demo-gerichtliche-Entscheidung,wegtragegebuehr100.html).
Reaktionen auf das Urteil
Die Entscheidung des Gerichts hat sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Befürworter argumentieren, dass die Polizei das Recht hat, für ihre Dienstleistungen Gebühren zu erheben, während Gegner der Meinung sind, dass dies eine Form der Bestrafung für friedliche Proteste darstellt. Die Debatte über die „Wegtrage-Gebühr“ wird sicherlich noch lange anhalten, da sie tiefere Fragen über die Freiheit des Versammlungsrechts und die Rolle der Polizei in einer demokratischen Gesellschaft aufwirft.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie sensibel das Thema Demonstrationsrecht in Deutschland ist und wie wichtig es ist, die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu finden. Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich diese Diskussion weiterentwickelt und ob das Urteil letztendlich Bestand haben wird.