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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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Freispruch für Raser: Beweise für illegales Autorennen fehlen!

In einem spektakulären Prozess am Amtsgericht Miesbach wurden zwei junge Männer freigesprochen, die beschuldigt wurden, ein illegales Autorennen zwischen Schliersee und Hausham veranstaltet zu haben. Der Vorfall, der zu einem schweren Unfall mit einer unbeteiligten Frau führte, konnte den Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden, wie Merkur berichtete.

Die beiden Männer, 29 und 25 Jahre alt, standen im Verdacht, auf der Bundesstraße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Während der 29-Jährige angab, lediglich ein langsames Auto überholt zu haben, behauptete der 25-Jährige, er sei mit einem Arbeitskollegen nach einem Treffen in einem Lokal nach Hause gefahren. Bei der Kollision mit der 28-jährigen Fahrerin, die aus einer Tankstelle auf die Straße fuhr, entstand ein Totalschaden von 20.000 Euro.

Unfallhergang und Zeugenaussagen

Die 28-Jährige, die durch den Aufprall ein Schleudertrauma erlitt, war sich sicher, dass sie den herankommenden Wagen nicht gesehen hatte. Sie vermutete, dass ein vor ihr abbiegendes Auto die Sicht versperrte. Eine weitere Zeugin, die zuvor überholt worden war, berichtete von zwei Autos, die ohne zu bremsen an einer unübersichtlichen Stelle überholt hätten. Diese Aussagen ließen den Verdacht eines Autorennens aufkommen, doch die Beweislage blieb schwach.

Der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schliersee hatte ebenfalls zwei rasante Fahrer bemerkt, konnte jedoch keine genauen Details zu den Fahrzeugen geben. Die Polizei war aufgrund der Zeugenaussagen von einem illegalen Rennen ausgegangen, doch die Richterin stellte fest, dass es keine eindeutigen Beweise für ein solches Rennen gab. Vielmehr handelte es sich um einen Überholvorgang, der in der Dämmerung stattfand.

Freispruch und rechtliche Konsequenzen

Die Richterin Walter Leitner entschied, dass die Beweislage nicht ausreichte, um die beiden Männer zu verurteilen. Es sei nicht einmal sicher, ob sie tatsächlich hintereinander gefahren seien. Der Unfall sei allein auf die Unachtsamkeit der 28-Jährigen zurückzuführen. Damit endete der Prozess für die Angeklagten mit einem Freispruch, was für sie eine große Erleichterung darstellt.

Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen auf, wie solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können. Die Diskussion über die Sicherheit auf den Straßen und die Verantwortung der Fahrer bleibt weiterhin aktuell, wie auch Merkur anmerkte.

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