Die politische Landschaft in Schleswig-Holstein steht vor einem entscheidenden Wendepunkt! Am 23. Februar 2025 wird die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden, ein Datum, das die Gemüter erhitzen wird. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf diesen Termin geeinigt, was für die Wählerinnen und Wähler in Schleswig-Holstein weitreichende Konsequenzen hat. Laut KN bedeutet dies, dass die Bürger in Laboe gleich zweimal hintereinander an die Wahlurne müssen, denn nur eine Woche später, am 2. März 2025, steht die Bürgermeisterwahl an.
Doch was müssen die Wählerinnen und Wähler wissen? Ab sechs Wochen vor der Wahl, also ab dem 2. Januar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese Frist ist entscheidend, denn bis spätestens 2. Februar 2025 sollten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung im Briefkasten haben. Die Gemeinden sind gefordert, die Wählerverzeichnisse rechtzeitig zu erstellen, damit alles reibungslos abläuft.
Wahlverfahren und Briefwahl
Die Briefwahl wird ab etwa zwei bis drei Wochen vor dem Wahltag möglich sein. Dies hängt jedoch von der Druckerei der Stimmzettel ab – ohne diese keine Wahl! Die Beantragung der Briefwahl kann oft online oder per E-Mail erfolgen, was den Prozess für viele erleichtert. Der letzte Termin zur Beantragung ist der Freitag vor der Wahl, also der 21. Februar 2025.
Ein weiteres spannendes Thema sind die kleinen Parteien, die für die Bundestagswahl Unterschriften sammeln müssen. Um eine Landesliste einreichen zu können, sind 2000 Unterschriften nötig. Diese Regelung betrifft nicht die großen Parteien wie CDU, SPD oder die Grünen, die bereits fest im politischen Geschehen verankert sind.
Direktkandidaten und Wahlhelfer
In Schleswig-Holstein haben viele Parteien noch nicht alle Direktkandidaten für die Wahl aufgestellt. Besonders in den Wahlkreisen Flensburg-Schleswig und Kiel gibt es noch offene Positionen. Die Grünen haben bereits Robert Habeck als Kandidaten für Flensburg-Schleswig nominiert, während andere Parteien noch auf die Bekanntgabe ihrer Kandidaten warten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rekrutierung von Wahlhelfern. Laut dem Bundeswahlgesetz handelt es sich hierbei um ein Ehrenamt, das jeder Wahlberechtigte annehmen muss. Eine Ablehnung könnte als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, es sei denn, es gibt „wichtige Gründe“ dafür.
Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren, und die Bürger in Schleswig-Holstein können sich auf spannende Wochen einstellen. Die Entwicklungen rund um die Wahl und die Auswirkungen auf die Region werden weiterhin genau verfolgt, wie KN berichtet.