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Sonntag, 24. November 2024

UN-Klimakonferenz: Neuer Beschluss mit heftiger Kritik und Verspätung!

Kritik am UN-Klimadeal: Entwicklungsstaaten unzufrieden mit unzureichender Finanzierung und fossilen Brennstoffplänen.

Schock in Bobenheim-Roxheim: Joggerin wehrt sich gegen Angriff!

Flüchtling sexuell überfällt Joggerin in Bobenheim-Roxheim, verhaftet in Worms. Gerichtsurteil: 5,5 Jahre Haft.

Millionen-Coup auf A3: Schleierfahnder stellen 1 Million Euro sicher!

Auf der A3 bei Passau entdeckte die Polizei 1 Million Euro Bargeld, Verdacht auf Geldwäsche, Identität geklärt.

Lüneburg: Angeklagter zeigt Reue nach Kinderpornografie-Fall!

In einem schockierenden Fall aus Lüneburg hat ein 38-jähriger Familienvater aus Brietlingen, der sich im vergangenen Jahr kinder- und jugendpornografische Bilder heruntergeladen hatte, mit einer Verwarnung davongekommen. Die Ermittler fanden bei einer Durchsuchung im August 2023 insgesamt 404 Dateien und 74 Bilder mit verbotenen Inhalten auf seinem Computer. Trotz der Schwere der Vorwürfe lobte Richter Rüdiger Hobro-Klatte die Einsicht des Angeklagten, der sich während der Verhandlung offen mit seinen Taten auseinandersetzte, wie die Landeszeitung berichtete.

Der selbstständige Mann gestand seine Taten und äußerte tiefes Bedauern. Er erklärte, dass seine Handlungen „völlig inakzeptabel“ seien und betonte, dass es sich um einen einmaligen Ausrutscher handele. Seine Eheprobleme und ein Zustand innerer Zerrissenheit hätten zu einem Kontrollverlust geführt, was ihn dazu brachte, Grenzen zu überschreiten. „Ich habe bei meinem legalen Pornokonsum Grenzen überschritten“, gestand er. Die Folgen seiner Taten, einschließlich der Polizei-Durchsuchung, seien für ihn ein Weckruf gewesen, etwas in seinem Leben zu ändern.

Ein Urteil mit Folgen

Die Staatsanwältin forderte eine milde Strafe von sechs Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3000 Euro für eine Kinderhilfsorganisation. Der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Jonas Hennig, argumentierte, dass die heruntergeladenen Dateien größtenteils „Posingbilder“ seien und eine Freiheitsstrafe nicht angemessen wäre. Er plädierte für eine Geldstrafe, die die Schwere der Tat angemessen widerspiegeln würde.

Am Ende entschied der Richter, dass der Angeklagte mit einer Verwarnung davonkommt, da er sich mit seiner Frau offen über die Vorwürfe auseinandergesetzt hatte. Er muss jedoch 4000 Euro in Raten an die Staatskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Geldstrafe von insgesamt 8400 Euro wird fällig, sollte der Mann innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit erneut straffällig werden.

Gesellschaftliche Relevanz

Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen, mit denen viele Familien konfrontiert sind, wenn es um Themen wie Sexualität und Suchtverhalten geht. Die Tatsache, dass ein Familienvater, der sich als mustergültig präsentiert, in solch eine Situation geraten kann, ist alarmierend. Die Landeszeitung hebt hervor, dass die Einsicht des Angeklagten und seine Bereitschaft zur Veränderung entscheidend für das Urteil waren, doch die Frage bleibt: Wie viele andere stehen vor ähnlichen Herausforderungen, ohne die Möglichkeit zur Reue?

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