Im Bergischen Land gibt es derzeit eine besorgniserregende Entwicklung im Zusammenhang mit E-Scootern. In nur wenigen Tagen ereigneten sich gleich zwei Vorfälle, die die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich ziehen. Laut einem Bericht von RGA wurde ein 41-jähriger E-Scooter-Fahrer in Bergisch Gladbach von der Polizei kontrolliert und wies einen Alkoholwert von 2 Promille auf. Dies führte zu einer Blutentnahme und einem drohenden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Ein solches Vergehen kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der zweite Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend in Wermelskirchen, als ein Fußgänger von einem E-Scooter angefahren wurde. Der Fahrer, der mit einem weiteren Passagier unterwegs war, flüchtete nach dem Zusammenstoß. Der 31-jährige Fußgänger wurde leicht verletzt und die Polizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise auf die flüchtigen Personen geben können.
Die Flucht des E-Scooter-Fahrers
Der Vorfall auf der Telegrafenstraße zeigt, wie gefährlich die Nutzung von E-Scootern sein kann, insbesondere wenn die Fahrer sich nicht an die Regeln halten. Der Fußgänger berichtete, dass der E-Scooter-Fahrer ihn offenbar nicht gesehen hatte und einfach weiterfuhr, obwohl er aufgefordert wurde, stehen zu bleiben. Die Polizei hat eine Beschreibung der flüchtigen Personen veröffentlicht: Der Fahrer soll etwa 16 bis 17 Jahre alt, 160 bis 170 cm groß und von schmaler Statur gewesen sein. Er hatte kurze rot-blonde Haare und trug einen schwarzen Jogginganzug sowie graue Sportschuhe. Die zweite Person auf dem E-Scooter trug einen grauen Jogginganzug und hatte einen schwarzen Rucksack dabei.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer 02202 205-0 zu melden. Es bleibt abzuwarten, ob die flüchtigen Fahrer gefasst werden können.
Die Gefahren der E-Scooter-Nutzung
Die Vorfälle werfen die Frage auf, ob im Rheinisch-Bergischen Kreis ein E-Scooter-Problem besteht. Die Polizei betont jedoch, dass die Unfallzahlen im Vergleich zum Vorjahr stabil sind und sich im unteren zweistelligen Bereich bewegen. Dennoch ist es besorgniserregend, dass bei nahezu allen Unfällen Personenschäden zu verzeichnen sind. Die Polizei erinnert daran, dass E-Scooter-Fahrer sich an dieselben Alkoholgrenzwerte halten müssen wie Autofahrer. Bei einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, während bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegt, wenn Ausfallerscheinungen auftreten.
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) hebt hervor, dass E-Scooter eine umweltfreundliche Mobilitätsalternative darstellen können, wenn sie verantwortungsvoll genutzt werden. Die Nutzung sollte jedoch nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen. Der ADAC warnt davor, E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ohne entsprechende Regelungen zuzulassen, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden, wie Radio RSG berichtet.
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Sicherheit im Straßenverkehr im Blick behalten und die Nutzung von E-Scootern klar regeln, um weitere Vorfälle zu vermeiden.