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Sonntag, 24. November 2024

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Wer zahlt die Miete nach der Trennung? Klarheit für Düsseldorfer Paare!

Die Trennung von einem Partner ist oft ein emotionaler und turbulenter Prozess, der viele rechtliche Fragen aufwirft, insbesondere wenn es um gemeinsame Mietverträge geht. Ein häufiges Missverständnis ist, dass der verbleibende Partner nach dem Auszug automatisch für die gesamte Miete verantwortlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie iurFRIEND berichtet. Der ausziehende Partner bleibt nicht dauerhaft verpflichtet, die Mietkosten zu tragen, was zu Konflikten führen kann.

In der Regel bleibt die gemeinsame Wohnung während des Trennungsjahres als eheliche Wohnung bestehen. Beide Partner haben das Recht, diese zu nutzen. Der ausziehende Partner hat innerhalb der ersten sechs Monate das Recht, zurückzukehren. Nach dieser Frist erlischt dieses Rückkehrrecht, und die Verantwortung für die Mietzahlungen muss klar geregelt werden. Wenn nur einer der Partner im Mietvertrag steht, bleibt dieser auch nach der Trennung für die Mietzahlungen verantwortlich, unabhängig davon, ob er in der Wohnung bleibt oder nicht.

Wer zahlt die Miete?

Wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, haften sie gemeinsam für die Mietzahlungen. Ein Auszug entbindet einen Partner nicht automatisch von der Verantwortung. Der Vermieter kann die volle Miete von beiden Partnern verlangen, da sie gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die Zahlung einfordern kann, was die Situation kompliziert macht, wenn einer der Partner auszieht.

Das Amtsgericht Aachen entschied, dass der Partner, der nach der Trennung in der Wohnung bleibt, die Mietkosten alleine tragen sollte, was die internen Regelungen zwischen den Partnern betrifft. Zahlt ein Partner die gesamte Miete, hat er das Recht, die Hälfte vom anderen Partner zurückzufordern. Dies zeigt, wie wichtig es ist, klare Absprachen zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Kaution und Unterhaltszahlungen

Ein weiterer Streitpunkt ist die Mietkaution. Viele denken, dass der ausziehende Partner Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution hat, doch das ist in der Regel nicht der Fall. Die Kaution wird als Teil des Familienunterhalts betrachtet, und selbst wenn sie von nur einem Partner hinterlegt wurde, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, wie iurFRIEND feststellt. Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Kaution bestehen zu lassen.

Wenn ein Partner in der gemeinsamen Wohnung bleibt und die Mietzahlungen übernimmt, werden diese Kosten bereits im Rahmen des Selbstbehalts beim Unterhalt berücksichtigt. Eine zusätzliche Minderung des Einkommens ist nicht möglich, was für viele eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.

Fazit

Die Regelungen rund um gemeinsame Mietverträge während und nach einer Trennung sind komplex und erfordern oft rechtliche Beratung. Es ist entscheidend, klare Absprachen zu treffen und sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein. Die emotionale Belastung einer Trennung sollte nicht durch finanzielle Streitigkeiten zusätzlich verstärkt werden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um die besten Lösungen für die eigene Wohnsituation zu finden.

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