In einem schockierenden Fall von Stalking aus Wittenberge wurde der 51-jährige Heiko M. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Grit Burzer brachte es auf den Punkt: „Einen Heiko M. verlässt man nicht.“ Diese Worte fassen die dramatischen Ereignisse zusammen, die die 45-jährige Prignitzerin und ihr Umfeld über Monate hinweg in Angst und Schrecken versetzten. Die Details dieser erschütternden Geschichte wurden während eines neuntägigen Verfahrens vor dem Landgericht Neuruppin aufgedeckt, wie die MAZ berichtete.
Die Beziehung zwischen Heiko M. und seiner Ex-Partnerin begann im Oktober 2018 in seiner Kunstgalerie und entwickelte sich schnell zu einer festen Partnerschaft. Doch nach viereinhalb Jahren kam es zum Bruch, als die Frau ihm über einen Messenger-Dienst mitteilte, dass sie die Beziehung beenden wolle. Dies führte zu einem unvorstellbaren Rachefeldzug, der nicht nur sie, sondern auch ihre Familie und Freunde ins Visier nahm. Heiko M. ließ keine Gelegenheit aus, um seine Ex-Partnerin zu belästigen, indem er unzählige E-Mails und Briefe verschickte und sie sogar vor ihrem eigenen Haus belagerte, wie die SVZ berichtete.
Ein Leben im Schatten des Stalkers
Die Belästigungen nahmen groteske Ausmaße an. Heiko M. schreckte nicht davor zurück, die Nachbarn seiner Ex-Partnerin mit seinen Drohungen und Schmutzkampagnen zu belästigen. „Alle, die die Frechheit besaßen, sie zu unterstützen“, wurden von ihm zur Zielscheibe seiner Wut, so die Richterin. Selbst eine gerichtliche Verfügung, die ihm verbot, sich der Frau zu nähern, hielt ihn nicht ab. Er verstieß insgesamt 47 Mal gegen diese Anordnung, was die Schwere seines Verhaltens unterstreicht.
Die Situation eskalierte weiter, als Heiko M. sogar versuchte, Freunden seiner Ex ein Betretungsverbot für deren eigenes Haus auszusprechen, indem er fälschlicherweise behauptete, Miteigentümer zu sein. „Das ist eine unverschämte Lüge. Das ist bodenlos“, stellte die Richterin klar. Die ständigen Angriffe führten dazu, dass die 45-Jährige psychisch stark belastet wurde und sich in einem Zustand ständiger Angst befand.
Das Urteil und die Reaktionen
Schließlich endete der Albtraum für die Frau mit der Festnahme von Heiko M. im März dieses Jahres. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Nachstellung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Verleumdung. Trotz seines Geständnisses, das ihm zugutekam, zeigte sich Heiko M. unzufrieden mit dem Urteil und kündigte an, in Revision zu gehen. „Das werden wir tun“, rief er lautstark im Gerichtssaal, als ihm die Richterin die Möglichkeit zur Berufung erklärte.
Die Vorsitzende Richterin würdigte den Mut der Frau, die trotz der ständigen Angriffe nicht klein beigegeben hat. „Hut ab vor ihrer Stärke“, sagte Burzer und ermutigte andere Frauen, sich in ähnlichen Situationen nicht einschüchtern zu lassen. Heiko M. hingegen sieht sich selbst als Opfer und relativiert seine Taten, was die Richterin als „bodenlos“ bezeichnete.
Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision bleibt Heiko M. in Haft. Vor seiner Abführung verabschiedete er sich von seiner neuen Freundin und rief: „Ich bin bald wieder draußen.“ Die Geschichte von Heiko M. und seiner Ex-Partnerin zeigt, wie schnell eine Beziehung in einen Albtraum umschlagen kann und wie wichtig es ist, sich gegen solche Übergriffe zur Wehr zu setzen.