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Freitag, 22. November 2024

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Neuer Aktionsplan Inklusion: Was Betroffene im Kreistag fordern!

Der Landkreis Neu-Ulm steht vor einem bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion: Der Sozialausschuss des Kreistags hat beschlossen, bald einen Inklusionsbeauftragten zu ernennen. Dies wurde in einer Sitzung am 14. November 2024 diskutiert, bei der auch betroffene Menschen anwesend waren, um ihre Perspektiven einzubringen. Andrea S., eine der Anwesenden, war mit ihrem Assistenzhund Scotty vor Ort, um auf die Wichtigkeit des Aktionsplans Inklusion aufmerksam zu machen. Wie die Südwest Presse berichtete, war die Sitzung geprägt von einem starken Engagement der Anwesenden, die sich für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Die Notwendigkeit eines Inklusionsbeauftragten ist unbestritten. Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, sei es körperlich, geistig oder seelisch, benötigen Unterstützung, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten. Der kommunale Behindertenbeauftragte im Landratsamt Neu-Ulm spielt bereits eine zentrale Rolle, indem er Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben ausarbeitet und dabei die Barrierefreiheit im Blick hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Bürger die gleichen Möglichkeiten haben, an der Gesellschaft teilzuhaben.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Diskussion über Inklusion ist nicht neu, aber der Beschluss des Kreistags zeigt, dass der Landkreis Neu-Ulm aktiv an Lösungen arbeitet. Der Inklusionsbeauftragte wird eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und sicherzustellen, dass ihre Stimmen gehört werden. Dies könnte auch dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die viele Menschen daran hindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wie die Webseite des Landkreises Neu-Ulm verdeutlicht, ist es das Ziel, Menschen mit Behinderungen umfassend zu unterstützen. Hierzu gehören nicht nur Beratungsangebote, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen. Die Verantwortung des Behindertenbeauftragten umfasst die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen aller Bürger gerecht werden.

Gemeinsam für Inklusion

Die Ernennung eines Inklusionsbeauftragten ist ein starkes Zeichen für die Gesellschaft. Es zeigt, dass der Landkreis Neu-Ulm bereit ist, aktiv an einer inklusiven Zukunft zu arbeiten. Die Stimmen der Betroffenen, wie die von Andrea S. und anderen, sind entscheidend, um die Herausforderungen zu verstehen und Lösungen zu finden. Der Weg zur Inklusion ist oft steinig, aber mit dem richtigen Engagement und der Unterstützung durch die Gemeinschaft kann viel erreicht werden.

Insgesamt ist die Entscheidung des Kreistags ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die Schaffung eines Inklusionsbeauftragten wird hoffentlich dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen in Neu-Ulm die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Der Landkreis zeigt damit, dass er die Vielfalt seiner Bürger schätzt und bereit ist, Barrieren abzubauen, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

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