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Sonntag, 24. November 2024

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Grundsteuer bleibt in Schiltberg stabil: Gemeinderat entscheidet einstimmig!

Die Gemeinde Schiltberg steht vor einer finanziellen Wende! In einer einstimmigen Entscheidung des Gemeinderats wurde beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im kommenden Jahr bei 370 Prozent zu belassen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gleichen Steuern zahlen werden, während die Gemeinde gleichzeitig von einer neuen Regelung profitiert, die zu Mehreinnahmen führen könnte. Wie der Donaukurier berichtete, hat die Grundsteuerreform dazu geführt, dass alle Kommunen in Deutschland ihre Hebesätze neu festlegen müssen.

Die Verwaltung hat bereits über 80 Prozent der neuen Daten in ihr Finanzprogramm eingepflegt. Ab dem kommenden Jahr wird die Festsetzung der Grundsteuer durch Bescheide erfolgen. Besonders auffällig ist die Entwicklung der Messbeträge: Während der Messbetrag für die Grundsteuer A um etwa 5.500 Euro sinkt, steigt der Messbetrag für die Grundsteuer B um rund 30.500 Euro. Dies könnte zu Mehreinnahmen von etwa 112.000 Euro führen, was für die Gemeinde von großer Bedeutung ist.

Finanzielle Stabilität und Herausforderungen

Bürgermeister Peter Kellerer betonte, dass die Mehreinnahmen letztendlich allen Bürgern zugutekommen werden. „Die Anforderungen an die Kommunen werden nicht weniger, sondern mehr“, so der Gemeindechef. Die Entscheidung, die Hebesätze unverändert zu lassen, wurde auch getroffen, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sichern. Die aktuellen Herausforderungen erfordern eine solide Finanzbasis, um die notwendigen Dienstleistungen aufrechterhalten zu können.

Ein weiterer Punkt, der in der Sitzung angesprochen wurde, sind die geplanten Erhöhungen der Abwassergebühren. Diese Anpassungen stehen noch aus, da die Kalkulation der Gebühren von der zuständigen Beratungsfirma noch nicht abgeschlossen ist. Um sicherzustellen, dass die Anpassungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen werden können, wurde ein Rückwirkungsbeschluss gefasst.

Änderungen bei der Hundesteuer

Ein zusätzliches Thema, das die Gemeinde beschäftigt, ist die Hundesteuer. Diese Steuer hat eine lange Tradition und dient nicht nur der Finanzierung kommunaler Ausgaben, sondern auch als ordnungspolitisches Instrument, um die Anzahl der gehaltenen Hunde zu regulieren. Wer einen Hund hält, der älter als vier Monate ist und nicht bei der Gemeinde gemeldet wurde, muss dies umgehend nachholen. Die Gemeinde gibt für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke aus, und die Steuer entfällt nur, wenn der Hund weniger als drei aufeinanderfolgende Monate in der Gemeinde gehalten wird, wie auf der Webseite der Gemeinde Schiltberg erläutert wird.

Insgesamt zeigt sich, dass die Gemeinde Schiltberg auf einem stabilen Kurs bleibt, während sie gleichzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft reagiert. Die Entscheidungen des Gemeinderats sind nicht nur für die finanzielle Lage der Gemeinde von Bedeutung, sondern auch für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, die von den kommunalen Dienstleistungen abhängen.

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