Am 26. Dezember 2024 kam es in Ürzig, in der Bergstraße Nr. 5, zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw ein geparktes Fahrzeug touchierte. Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs entfernte sich daraufhin in unbekannte Richtung. Das Tatfahrzeug war ein heller Pkw mit belgischem Kennzeichen.
Die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues hat einen Zeugenaufruf gestartet und bittet um sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall. Hinweise können telefonisch unter 06531-95270 oder per E-Mail an pibernkastel-kues.dgl@polizei.rlp.de gegeben werden. Rückfragen sind ebenfalls an die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues möglich, die sich im Viertheil 22, 54470 Bernkastel-Kues, befindet.
Wichtige rechtliche Informationen zu Verkehrsunfällen
<pIm Kontext von Verkehrsunfällen, insbesondere die mit Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, ist es wichtig, über das geltende Recht informiert zu sein. Wie auf der Webseite von Lentz-Koonen erläutert, wird in Belgien der Schadenersatz nach dem Recht des Unfalllands geleistet. Für Geschädigte ist es ratsam, besondere Kenntnisse der belgischen Rechtslage zu haben, weshalb die Einschaltung eines belgischen Anwalts empfohlen wird.
Bei Verkehrsunfällen in Belgien ist zu beachten, dass die Entschädigungspflicht bei fehlerhaften Handlungen nach Art. 1382 des belgischen Zivilgesetzbuchs besteht, wobei die Beweislast bei der klagenden Partei liegt. Schwache Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Fahrradfahrer, erhalten Entschädigungen unabhängig von der Schuldfrage. Auch die Kosten für Gutachter sind erstattungsfähig, hier bestehen jedoch oft Schwierigkeiten bei der außergerichtlichen Erstattung.
Für die Abwicklung von Schadensforderungen gelten in Belgien spezifische Regelungen. So kann beispielsweise der Nutzungsausfall des Unfallfahrzeugs während der Reparaturdauer anerkannt werden. Die Erstattung von Verwaltungskosten für die Schadensabwicklung liegt zwischen 62,00 € und 125,00 €, und die Erstattung von weiteren Kosten erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege.