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Montag, 10. Februar 2025

Radikal und vielfältig: Künstlerinnen im Fokus der Saarbrücker Ausstellung

„Radikal! Künstlerinnen und Moderne“ zeigt ab 10. Februar 2025 in Saarbrücken 60 Werke von Malerinnen des 20. Jahrhunderts.

Zweibrücker Chöre spenden 3600 Euro für Spiel- und Lernstuben!

Drei Zweibrücker Chöre spenden 3600 Euro für Spiel- und Lernstuben. Scheckübergabe erfolgte am 10. Februar 2025.

B9 zwischen Speyer und Schwegenheim: Baustellen sorgen für Verkehrschaos!

Der LBM kündigt von März bis August 2025 Arbeiten an Schutzplanken auf der B9 zwischen Speyer und Schwegenheim an.

Pkw-Unfall in Ürzig: Zeugen dringend gesucht!

Am 26. Dezember 2024 kam es in Ürzig, in der Bergstraße Nr. 5, zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw ein geparktes Fahrzeug touchierte. Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs entfernte sich daraufhin in unbekannte Richtung. Das Tatfahrzeug war ein heller Pkw mit belgischem Kennzeichen.

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Die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues hat einen Zeugenaufruf gestartet und bittet um sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall. Hinweise können telefonisch unter 06531-95270 oder per E-Mail an pibernkastel-kues.dgl@polizei.rlp.de gegeben werden. Rückfragen sind ebenfalls an die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues möglich, die sich im Viertheil 22, 54470 Bernkastel-Kues, befindet.

Wichtige rechtliche Informationen zu Verkehrsunfällen

<pIm Kontext von Verkehrsunfällen, insbesondere die mit Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, ist es wichtig, über das geltende Recht informiert zu sein. Wie auf der Webseite von Lentz-Koonen erläutert, wird in Belgien der Schadenersatz nach dem Recht des Unfalllands geleistet. Für Geschädigte ist es ratsam, besondere Kenntnisse der belgischen Rechtslage zu haben, weshalb die Einschaltung eines belgischen Anwalts empfohlen wird.

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Bei Verkehrsunfällen in Belgien ist zu beachten, dass die Entschädigungspflicht bei fehlerhaften Handlungen nach Art. 1382 des belgischen Zivilgesetzbuchs besteht, wobei die Beweislast bei der klagenden Partei liegt. Schwache Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Fahrradfahrer, erhalten Entschädigungen unabhängig von der Schuldfrage. Auch die Kosten für Gutachter sind erstattungsfähig, hier bestehen jedoch oft Schwierigkeiten bei der außergerichtlichen Erstattung.

Für die Abwicklung von Schadensforderungen gelten in Belgien spezifische Regelungen. So kann beispielsweise der Nutzungsausfall des Unfallfahrzeugs während der Reparaturdauer anerkannt werden. Die Erstattung von Verwaltungskosten für die Schadensabwicklung liegt zwischen 62,00 € und 125,00 €, und die Erstattung von weiteren Kosten erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://aktuell.meinestadt.de/kreis-bernkastel-wittlich/polizeimeldungen/4058697
https://www.lentz-koonen.be/fachartikel/das-belgische-schadenersatzrecht-bei-verkehrsunfallen/

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