Der Rat der Stadt Dortmund hat am 12. Dezember 2024 entschieden, die Grundsteuer ab Januar 2025 moderat zu erhöhen. Die Anhebung betrifft unterschiedliche Arten von Grundstücken und zielt darauf ab, das Grundsteueraufkommen stabil zu halten.
Die Grundsteuer für Wohngrundstücke wird von 610 Prozent auf 625 Prozent angehoben, was einem Anstieg von 15 Prozent entspricht. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, auch bekannt als Grundsteuer A, steigt der Hebesatz von 325 Prozent auf 450 Prozent. Für Nichtwohngrundstücke, wie Geschäfts- oder gemischt genutzte Immobilien, wird der Hebesatz auf 1.245 Prozent festgelegt. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren.
Details zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen im Vergleich zu den Vorjahren nicht erhöht wird, um die Wohnkosten für die Bürger nicht unnötig zu steigern. Der neue Ansatz verfolgt das Ziel, die Wohnkosten stabil zu halten, während die Bewertungsgrundlagen erneuert werden.
Zusätzlich schlägt die Stadtverwaltung vor, den bisherigen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B beizubehalten. Hierbei wird ein Hebesatz von 795 Prozent vorgeschlagen, was eine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Wert von 610 Prozent darstellt. Diese Vorschläge entsprechen der Empfehlung des Finanzministeriums NRW aus September 2024. Während die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke gilt, umfasst die Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke. Auch hier wird erwartet, dass das Grundsteueraufkommen neutral bleibt, ohne Mehreinnahmen zu generieren. Der Rat wird in seiner Dezember-Sitzung über die Hebesätze und die Hebesatzsatzung entscheiden, wie ruhr24.de berichtete. Weitere Details dazu sind ebenfalls bei dortmund.de zu finden.