Die Feuerwehr in Düsseldorf verzeichnete an den Weihnachtstagen insgesamt 775 Einsätze, was im Vergleich zu 781 Einsätzen im Jahr 2023 eine relativ konstante Zahl darstellt. Die Einsätze umfassten dabei 87 Feuermeldungen sowie technische Hilfeleistungen, während der Rettungsdienst 688 Erkrankte und Verletzte behandelte. In 93 Fällen wurde zusätzlich ein Notarzt alarmiert. Laut der Polizei schlugen Rauchmelder in mehreren Fällen frühzeitig Alarm und konnten so Schlimmeres verhindern. Erfreulicherweise blieben in diesem Jahr Einsätze aufgrund brennender Adventsgestecke oder Tannenbäume aus, wie t-online.de berichtete.
In Deutschland besteht in fast allen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, die den Sicherheitsstandard in Immobilien erhöht, jedoch auch häufigere Feuerwehreinsätze wegen Falschalarme zur Folge hat. Diese Falschalarmierungen können durch überhitztes Fett, lange heiße Duschen oder Rauchen ausgelöst werden. Wenn die Feuerwehr gewaltsam Zutritt zu einem Gebäude gewähren muss, können Kosten für den Einsatz sowie mögliche Schäden an Türen auf die Eigentümer zukommen. Die Brandschutzvorschriften variieren dabei zwischen den Bundesländern, weshalb Betroffene das jeweils geltende Feuerwehrgesetz prüfen sollten, um über ihre Kostenpflichten informiert zu sein. Laut anwalt.de sind Scherzanrufer, die absichtlich die Feuerwehr alarmieren, verpflichtet, die Kosten zu tragen und können zudem strafrechtlich belangt werden. Bei grob fahrlässigem Auslösen eines Alarms müssen ebenfalls die Kosten übernommen werden.
Verantwortung bei Fehlalarmen
Nachbarn, die unter dem Eindruck von Sorge um das Wohl anderer die Feuerwehr rufen, sind in der Regel nicht für die Kosten verantwortlich, auch nicht bei Fehlalarmen. Ein Fehlalarm liegt unter anderem vor, wenn der Alarm ohne objektive Gefahr durch technische Defekte oder Kochdämpfe ausgelöst wird. Die Feuerwehr ist in der Lage, schnell zu entscheiden, ob eine Gefahr vorliegt, geht dabei oft von einer Anscheinsgefahr aus. Die Gemeinde kann die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber des Rauchmelders verlangen, wenn dieser sich in einem schlechten Zustand befindet. In Fällen eines Fehlalarms muss der Bewohner die Kosten nicht tragen. Der Eigentümer kann zwar zunächst die Kosten übernehmen, jedoch möglicherweise einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter geltend machen, wenn dieser den Fehlalarm durch eine Pflichtverletzung verursacht hat. Im Falle eines tatsächlichen Brandes, der einen Einsatz rechtfertigt, sind die Bewohner nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Brand wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Zudem ist es der Feuerwehr erlaubt, bei Verdacht auf Gefahr gewaltsam Zutritt zu verschaffen, um größeren Schaden zu verhindern, ohne dass der Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz hat.