Die Verbandsgemeinde (VG) Hunsrück-Mittelrhein steht vor der Herausforderung, die ausgewiesenen Wohnflächen in ihrem Flächennutzungsplan zu reduzieren. Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung müssen mehr als 80 Hektar nicht genutzte Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplänen der ehemaligen Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel abgebaut werden. Das neue Planungsrecht sieht vor, dass diese Menge an Wohnbaufläche als zu hoch erachtet wird.
Die VG Hunsrück-Mittelrhein wurde am 1. Januar 2020 durch die Fusion der Alt-VGs Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel gegründet. Bis zum 1. Januar 2028 ist es erforderlich, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) zu erstellen. Um Kosten und Zeit zu sparen, wird jedoch nicht von einer kompletten Neuaufstellung ausgegangen, sondern vielmehr von einer Zusammenführung der bestehenden Pläne.
Details zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan selbst ist ein vorbereitender Bauleitplan, wie auf Hunsrück-Mittelrhein beschrieben. Er umfasst diverse städtebauliche Nutzungen für verschiedene Flächen, darunter Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen sowie Grün- und Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Obwohl der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern hat und daraus keine Rechtsansprüche, wie etwa auf eine Baugenehmigung, abgeleitet werden können, ist er dennoch ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm für die Verwaltung und andere Behörden. Bebauungspläne, die rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Zudem können Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, wenn der Flächennutzungsplan widersprechende Darstellungen enthält oder Planvorbehalte bestehen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn ein Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder diesen ausgesetzt wird.