Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen treibt den digitalen Ausbau ihres Bürgerservices voran. Ab Januar 2025 haben die Bürger die Möglichkeit, zahlreiche Dienstleistungen online zu beantragen, was die Verwaltung erheblich modernisieren und den Zugang zu wichtigen Dokumenten erleichtern soll. Dies betrifft insbesondere Gelsenkirchener mit ausländischem Pass, die beispielsweise Aufenthaltserlaubnisse für Ausbildung oder Beschäftigung beantragen möchten.
Wie Radio Emscher Lippe berichtete, erfordert die Nutzung der Online-Services eine einmalige Registrierung. Darüber hinaus können Bürger künftig Arbeits- und Lohnnachweise digital übermitteln. Bereits jetzt stehen verschiedene Online-Services zur Verfügung, wie die Ummeldung und die Anforderung von Urkunden beim Standesamt. Die Stadtverwaltung plant, das digitale Angebot in den kommenden Jahren schrittweise auszubauen.
Neue digitale Dienstleistungen ab Januar 2025
Wie die Stadt Gelsenkirchen auf ihrer offiziellen Webseite mitteilt, werden ab dem 1. Januar 2025 neue Online-Dienstleistungen verfügbar sein. Bürger können unter anderem Online-Anträge für Aufenthaltserlaubnisse stellen, die für Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und vorübergehenden Schutz gelten. Zudem sind auch Niederlassungserlaubnisse und Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen online beantragbar. Für Bürger aus dem EU- und EWR-Raum wird zudem die digitale Übermittlung von Unterlagen wie Arbeitsverträgen und Lohnnachweisen ermöglicht. Um auf diese Angebote zugreifen zu können, ist eine Registrierung über BundID erforderlich.
Dieser digitale Schritt stellt einen wichtigen Fortschritt in der Modernisierung der Stadtverwaltung dar und unterstreicht das Ziel, den Bürgerservice zeitgemäß und effizient zu gestalten.