In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Regel auf die Tage am 29., 30. und 31. Dezember beschränkt. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ist auch der 28. Dezember für den Verkauf erlaubt. Das Abfeuern von Böllern und Raketen ist ausschließlich an Silvester und Neujahr gestattet. In Rheinland-Pfalz, einschließlich Worms, müssen Bürger bei vorzeitigem Böllern oder Raketenzünden mit hohen Strafen rechnen.
Die Bußgelder für das Auslösen von F2-Feuerwerkskörpern außerhalb der festgelegten Tage ohne eine Sondergenehmigung können bis zu 10.000 Euro betragen. Der Betrieb oder die Herstellung nicht-zertifizierter Knaller zieht Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro und gegebenenfalls auch bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe nach sich. Besonders schwerwiegende Verstöße, die Menschen gefährden oder bedeutende Sachschäden verursachen, können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder weiteren Geldstrafen geahndet werden. Auch am 31. Dezember und 1. Januar sind nicht überall Böller erlaubt, wie merkurist.de berichtete.
Besondere Regelungen in Mainz
In Mainz gelten spezifische Vorschriften, die das Böllern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern einschränken. Verstöße gegen diese örtlichen Böllerverbote können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
In einer umfassenden Betrachtung der Rechtslage zum Thema Feuerwerk und Sprengstoff in Deutschland verdeutlichte bussgeldkatalog.org, dass sich die Bußgeldkataloge für Feuerwerk je nach Bundesland unterscheiden. Bei Verstößen gegen die Abfeuerzeiten von Feuerwerk der Kategorie 2 kann in verschiedenen Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Besondere Regelungen und Pflichten zur Genehmigung von Feuerwerken können ebenfalls variieren, wobei eine Genehmigung in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Datum beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden muss.
Darüber hinaus sind gesetzliche Bestimmungen zu Kategorien und Sicherheitsvorschriften für Feuerwerkskörper zu beachten. Von der Verwendung nicht-zertifizierter Knaller, die oft an der fehlenden CE-Kennzeichnung erkennbar sind, ist dringend abzuraten, da diese Nutzung schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.