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Montag, 13. Januar 2025

Tegut in der Krise: 120 Jobs fallen weg – Filialen vor Verkauf!

Tegut in Fulda kündigt 120 Stellen und verkauft 10% der Filialen zur Sanierung unter dem Druck des Mutterkonzerns Migros.

Fellertalbrücke: Massive Sanierung auf der A1 beginnt im Frühjahr!

Die Instandsetzung der Fellertalbrücke auf der A1 beginnt 2024, Investitionen von 395 Millionen Euro in die Autobahnen bis 2027.

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Dr. Leon Windscheid gibt Tipps für eine entspannte Weihnachtszeit und präsentiert sein neues Bühnenprogramm "Alles perfekt".

Alkohol am Steuer: Jülicher Polizei stoppt 21-Jährige mit 2 Promille!

Am Freitag wurde eine 21-jährige Autofahrerin aus Hückelhoven in Jülich von der Polizei gestoppt. Laut Informationen der Aachener Zeitung erhielt die Polizei kurz nach 19 Uhr einen Hinweis über eine alkoholisiert fahrende Person im Jülicher Ortskern. Das Fahrzeug der Frau wurde in der Adolf-Fischer-Straße angehalten.

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Bei der Kontrolle stellte die Polizei einen deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von umgerechnet 2 Promille. Daraufhin wurde die Frau zur Polizeiwache gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Da ihr Führerschein bereits aufgrund eines anderen Verkehrsverstoßes Anfang Dezember in Heinsberg sichergestellt worden war, konnte die Polizei diesen nicht erneut beschlagnahmen. Zudem wurde der 21-Jährigen die Weiterfahrt und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Konsequenzen und Untersuchungen

Die Polizei erstattete eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Des Weiteren wurde auch gegen den Halter des Fahrzeugs eine Anzeige erstattet, da geprüft werden soll, ob dieser wusste, dass die 21-Jährige das Fahrzeug führte.

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Im Zusammenhang mit dem Vorfall ist es wichtig, die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Thema Alkohol am Steuer zu kennen. Wie auf Juraforum nachzulesen ist, gilt bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, während ab 1,6 Promille die Fahreignung generell in Frage gestellt wird. Zudem müssen Autofahrer ab diesen Werten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung rechnen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-dueren/juelich/autofahrerin-21-mit-zwei-promille-gestoppt/31516564.html
https://www.juraforum.de/lexikon/alkohol-am-steuer

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