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Montag, 13. Januar 2025

Neujahrsempfang in Böhl-Iggelheim: Ein Blick auf die Zukunft!

Neujahrsempfang in Böhl-Iggelheim: Bürgermeister Peter Christ begrüßt Bürger, thematisiert Digitalisierung und Wahlen am 12. Januar 2025.

Tegut in der Krise: 120 Jobs fallen weg – Filialen vor Verkauf!

Tegut in Fulda kündigt 120 Stellen und verkauft 10% der Filialen zur Sanierung unter dem Druck des Mutterkonzerns Migros.

Fellertalbrücke: Massive Sanierung auf der A1 beginnt im Frühjahr!

Die Instandsetzung der Fellertalbrücke auf der A1 beginnt 2024, Investitionen von 395 Millionen Euro in die Autobahnen bis 2027.

Drogentest bei Fahrer: THC-positive Kontrolle in Freinsheim!

In der Nacht zu Samstag, gegen 1 Uhr, wurde in Freinsheim ein 31-jähriger Autofahrer aus Ellerstadt von der Polizei kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein freiwilliger Drogenvortest fiel positiv auf THC aus, was auf einen Cannabiskonsum hindeutet. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß, da ihm dieser im Laufe des Jahres entzogen worden war.

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Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeidienststelle in Neustadt gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde. Ihm droht nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie die Rheinpfalz berichtete.

Drogeneinfluss und rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Straßenverkehr hinsichtlich des Cannabiskonsums sind komplex. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, wurde Cannabis sowohl für Freizeit- als auch für medizinische Nutzung legalisiert. Dabei ist die Frage der Fahreignung von zentraler Bedeutung. Laut § 24a StVG stellt das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel, wie Cannabis, eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Der gesetzlich festgelegte Grenzwert für THC im Blutserum liegt seit 2024 bei 3,5 ng/ml. Zuvor lag dieser Wert bei 1,0 ng/ml. Diese Anhebung soll dazu dienen, nur relevante Verstöße zu sanktionieren. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie der Führerscheinentzug. Wie anwalt.de erläutert, sind die Regelungen im Falle eines positiven THC-Tests strikt: Nach einer Polizeikontrolle wird eine Blutprobe entnommen, und bei einem THC-Wert über 3,5 ng/ml sind rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte und der Führerscheinentzug zu erwarten.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-bad-duerkheim_artikel,-unter-drogen-aber-ohne-f%C3%BChrerschein-am-steuer-erwischt-_arid,5728301.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-und-fuehrerscheinentzug-was-sie-wissen-muessen-235899.html

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