In der Nacht zu Samstag, gegen 1 Uhr, wurde in Freinsheim ein 31-jähriger Autofahrer aus Ellerstadt von der Polizei kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein freiwilliger Drogenvortest fiel positiv auf THC aus, was auf einen Cannabiskonsum hindeutet. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß, da ihm dieser im Laufe des Jahres entzogen worden war.
Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeidienststelle in Neustadt gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde. Ihm droht nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie die Rheinpfalz berichtete.
Drogeneinfluss und rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Straßenverkehr hinsichtlich des Cannabiskonsums sind komplex. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, wurde Cannabis sowohl für Freizeit- als auch für medizinische Nutzung legalisiert. Dabei ist die Frage der Fahreignung von zentraler Bedeutung. Laut § 24a StVG stellt das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel, wie Cannabis, eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der gesetzlich festgelegte Grenzwert für THC im Blutserum liegt seit 2024 bei 3,5 ng/ml. Zuvor lag dieser Wert bei 1,0 ng/ml. Diese Anhebung soll dazu dienen, nur relevante Verstöße zu sanktionieren. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie der Führerscheinentzug. Wie anwalt.de erläutert, sind die Regelungen im Falle eines positiven THC-Tests strikt: Nach einer Polizeikontrolle wird eine Blutprobe entnommen, und bei einem THC-Wert über 3,5 ng/ml sind rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte und der Führerscheinentzug zu erwarten.