Der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel ist seit dem 28. Dezember 2024 in Deutschland erlaubt. Am Sonntag mussten Polizeikräfte in Rheinland-Pfalz und Saarland aufgrund des unsachgemäßen Umgangs mit Böllern ausrücken. Im rheinland-pfälzischen Miehlen explodierte ein Böller unter einem unbeteiligten Fahrzeug, was die Polizei St. Goarshausen veranlasste, nach dem mutmaßlichen Täter und dem betroffenen Fahrzeug zu suchen. Zudem wurden in Schmelz und Lebach (Landkreis Saarlouis) Böller aus fahrenden Autos auf andere Verkehrsteilnehmer geworfen, was laut Polizeiberichten für zusätzliche Gefahren sorgte.
Der mutmaßliche Fahrzeugführer in einem dieser Vorfälle wurde bei einer Fahndung festgestellt, und die Polizei sicherte die Feuerwerkskörper. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Das Abbrennen der Feuerwerkskörper ist jedoch erst ab dem 31. Dezember gestattet.
Tragischer Vorfall in Koblenz
Im Zusammenhang mit dem Feuerwerksgebrauch kam es am Silvesterabend in Koblenz zu einem tragischen Vorfall. Ein 18-Jähriger starb durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers, was zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen gleichaltrigen Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung führte. Der Beschuldigte soll dem Verstorbenen den Feuerwerkskörper überlassen haben, der der Kategorie F4 angehört. Diese Kategorie umfasst besonders gefährliches Spezialfeuerwerk, welches nur an Personen ab 21 Jahren mit entsprechender Fachkenntnis verkauft werden darf.
Die Staatsanwaltschaft untersucht zudem mögliche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Beschuldigte ebenfalls 18 Jahre alt. Aufgrund des Alters der beiden Beteiligten wurden keine weiteren Angaben gemacht. Der verstorbene 18-Jährige hatte den Feuerwerkskörper im Stadtteil Rübenach gezündet, verletzte sich dabei schwer und starb trotz Reanimationsversuchen kurz darauf an den Folgen der Explosion, wie swr.de berichtete.