In Hessen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Dies betrifft sowohl Pkw- als auch Motorradscheine und muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Die Anpassung zielt darauf ab, ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinsystem in der gesamten EU zu schaffen, wie HNA.de berichtete.
Ein Zeitraum von maximal 15 Jahren wird für die Gültigkeit der neuen Führerscheine festgelegt, die zudem in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Inhaber von Führerscheinen, die nach dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, haben gestaffelte Fristen zur Umstellung. Der Umtausch für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, steht den Jahrgang 1971 und später geborenen Personen bis zum 19. Januar 2025 offen. Für ältere Führerscheine variieren die Fristen: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden, während die Fristen für die Folgejahre gestaffelt sind.
Details zum Umtauschprozess
Der Umtauschprozess wird von der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes koordiniert. Um lange Wartezeiten und Überlastungen der Behörden zu vermeiden, sind die Fristen gestaffelt. Ein Missachten der Fristen kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden. Für den Austausch sind bestimmte Dokumente erforderlich, darunter ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von 25,30 Euro.
Falls der alte Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift notwendig. Einige Fahrerlaubnisbehörden in Hessen, wie in Kassel, dem Lahn-Dill-Kreis und Wiesbaden, bieten zudem einen Online-Service für den Führerschein-Umtausch an, der eine digitale Einreichung der erforderlichen Unterlagen ermöglicht. Bundesregierung.de informiert zusätzlich, dass die Umtauschfristen auch für Motorradführerscheine gelten und keine Wiederholung der Fahrprüfung erforderlich ist.