Die Stadt Neustadt hat einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unternommen und ein eigenes Blitzgerät angeschafft. Die Investition in das Mess- und Kamerasystem beläuft sich auf rund 150.000 Euro. Mit dieser Maßnahme wird die Stadt seit einem Jahr in der Lage, Geschwindigkeitsübertretungen in Eigenregie zu erfassen. Bislang wurden fast 7800 Temposünder dokumentiert. Andreas Rücker, der Sachgebietsleiter, zeigt sich verantwortlich für die Durchführung der Blitzaktionen.
Überhöhtes Tempo gilt als eine der Hauptunfallursachen in Deutschland, wie auch im Neustädter Land. Täglich erhalten Stadtverwaltung und Polizei Hinweise zu Geschwindigkeitsübertretungen sowie Anfragen nach weiteren Tempokontrollen. Bürger haben die Möglichkeit, abgelehnte Messstellen im Bürgerinformationssystem einzusehen. Gründe für die Ablehnung können unzureichende Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Testmessungen sein.
Regelungen und Kontrollen
Tempomessungen dürfen nur an festgelegten Kontrollpunkten stattfinden, die in Abstimmung mit der Polizei festgelegt werden. Dabei müssen strenge Vorgaben für die Erteilung des polizeilichen Einvernehmens beachtet werden. Diese beinhalten unter anderem die Unfallzahlen, das Gefahrenpotenzial, Verkehrsströme sowie die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Die Stadt hat entschieden, Geschwindigkeitsmessgeräte erst 200 Meter nach einem Verkehrsschild einzusetzen, während in Niedersachsen eine Entfernung von 150 Metern vorgeschrieben ist.
Die Kontrollen erfolgen ausschließlich innerorts auf Straßen, die von mindestens 1500 Fahrzeugen pro Tag befahren werden. Dabei werden die Messanhänger nicht auf die Fahrbahn, sondern in Parkbuchten oder auf Grün- und Seitenstreifen aufgestellt. Genehmigte Messpunkte vor Schulen oder Kindertagesstätten werden mit höherer Priorität behandelt. Straßen, deren Höchstgeschwindigkeit aufgrund von Straßenschäden reduziert ist, sind von den Kontrollen ausgeschlossen.
Die geplanten Einsatzorte für die Blitzgeräte werden monatlich veröffentlicht. Im Gegensatz dazu hat die Polizei größeren Spielraum für Tempokontrollen und kann stichpunktartig an verschiedenen Straßen messen. Dabei arbeitet die Polizei im Vier-Augen-Prinzip und hat Sonderrechte gemäß § 35 StVO. Die Stadtverwaltung kann zudem ein absolutes Halteverbot am Kontrollpunkt anordnen.
Obwohl einige Temposünder die Kontrollen als „Abzocke“ oder „Wegelagerei“ kritisieren, wird von den Verantwortlichen betont, dass die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit oberste Priorität hat. Verkehrskoordinator Benjamin Gleue sieht die Kontrolle als letztes Mittel und erinnert an die Verantwortung der Fahrzeugführer, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.