Am 30. Dezember 2024 blicken Hunderttausende Menschen in Rheinland-Pfalz gespannt auf ihren Silvesterabend. Kommunen und Rettungskräfte sind bereits in vollem Gange, um sich auf eine arbeitsreiche Nacht vorzubereiten. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat erklärt, dass derzeit keine konkreten Gefährdungen bekannt sind. Die Polizei wird in der Silvesternacht an Orten mit vielen Feiernden präsent sein und setzt hierzu etwa 480 Polizistinnen und Polizisten ein, wie bereits im Vorjahr.
Gemäß dem Bundesinnenministerium dürfen Böller in manchen Gemeinden nur zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr abgebrannt werden. Einige Gemeinden haben sogar die Möglichkeit, Feuerwerk komplett zu verbieten. In Mainz wird um Rücksichtnahme auf Tiere gebeten, insbesondere in der Nähe von Tierheimen und Tiergehegen. Verbotenes Böllern ist im Naturschutzgebiet Rodderberg (Remagen) und Wachtberg untersagt. Zudem appelliert der rheinland-pfälzische Landesjagdverband, nicht in der Nähe von Wäldern zu böllern.
Besondere Regelungen in den Städten
Erhebliche Einschränkungen gibt es auch in Limburg, wo ein Feuerwerksverbot vor dem Dom und in der Altstadt gilt. Die alte Lahnbrücke wird schließen. Städte haben die Befugnis, eigene Regeln für Feuerwerk aufzustellen, wie etwa ein Verbot in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen. In Trier und Speyer existieren spezielle Böllerverbotszonen, während Landau und Ludwigshafen keine speziellen Regeln für das Böllern erlassen haben. Die Rücksichtnahme auf Tiere wird sowohl in Mainz als auch in Ludwigshafen betont.
Der Malteser-Hilfsdienst warnt vor den Gefahren, die durch Böller, Kälte und Alkohol entstehen können. Er appelliert an die Menschen, Rettungseinsätze nicht zu behindern, da die Silvesternacht traditionell eine arbeitsreiche Zeit für die Einsatzkräfte ist, oft verbunden mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper. Zudem bereitet sich die Telefonseelsorge auf Anrufe von einsamen und depressiven Menschen vor.
Vorbereitung auf den Silvesterabend
Die Gewerbeaufsicht überprüft jährlich vor Silvester die Verkaufsstellen von Pyrotechnik. Diese Aktion wird landesweit durchgeführt und an neue europäische Regelungen zur Marktüberwachung angepasst. Im Fokus der Überprüfung stehen Mengenbeschränkungen in Lager- und Verkaufsräumen sowie Anforderungen an den Brandschutz und die Kennzeichnung von Pyrotechnik, die beispielsweise die BAM-Prüfnummer und CE-Kennzeichnung umfassen muss.
Im Hinblick auf die Sicherheit sind auch Warnungen ausgesprochen worden: So sollten Raketenschüsse niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden, und Kinder sowie Jugendliche sollten niemals ohne Aufsicht mit Pyrotechnik hantieren. Der Selbstbau von Feuerwerkskörpern ist verboten und stellt eine erhebliche Gefahr dar. Darüber hinaus können Kommunen lokale oder regionale Abbrennverbote erlassen, und der Kauf von Feuerwerk bei fliegenden Händlern, insbesondere im Ausland, wird abgeraten. Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern sind unbedingt zu beachten.
Eine detaillierte Übersicht über Sicherheitshinweise und Kontakte für Rückfragen ist online verfügbar unter www.luwg.rlp.de sowie über die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd.