Rudolf „Rudi“ Kemmerling verabschiedet sich nach 50 Berufsjahren, davon 20 Jahre als Bezirksschornsteinfegermeister, in den Ruhestand. Sein Nachfolger, Daniel Dickmann, hat von 2007 bis 2010 seine Ausbildung zum Schornsteinfeger bei Kemmerling absolviert. Dickmann, der seit dem 22. Juni 2012 Schornsteinfegermeister ist, wurde am 1. Mai 2019 zum selbständig Bevollmächtigten ernannt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird Daniel Dickmann im Kehrbezirk HSK 25 tätig sein, der Teile von Brilon umfasst. Er erläutert den Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einem Schornsteinfeger: Bevollmächtigte führen hoheitliche Aufgaben aus, während Schornsteinfeger handwerkliche Tätigkeiten übernehmen. Fritz Guzinski bleibt als Schornsteinfegergeselle im Kehrbezirk aktiv.
Neuer Bezirksschornsteinfeger und berufliche Veränderungen
Zum 1. Januar 2025 wurden drei neue Bezirksschornsteinfeger bestellt, jeweils bis Ende Dezember 2031: Matthias Becker für HSK 01 in Willingen, Daniel Dickmann für HSK 25 in Marsberg und Philip Bieberstedt für HSK 29 in Wolfhagen. Kemmerling war nicht nur als Schornsteinfegermeister tätig, sondern engagierte sich auch in verschiedenen Vereinen und ist Ortsvorsteher von Hoppecke. Er plant, weiterhin aktiv zu bleiben, insbesondere in der Familie und ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Weitere Informationen sind auf der Website des Hochsauerlandkreises verfügbar, wo über die Weichenstellungen in der Bezirksschornsteinfeger-Dienststelle berichtet wird.
Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger
Das Bundesamt für Soziale Sicherung übt Rechts- und Fachaufsicht über die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger aus. Diese Versorgungsanstalt ist Trägerin der Zusatzversorgung und sichert die Versorgung für ehemalige Bezirksschornsteinfegermeister, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sowie deren Hinterbliebene im Alter und bei Berufsunfähigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Versorgung seit dem 1. Januar 2013 nur für Personen möglich ist, die bis zum 31. Dezember 2012 unverfallbare Anwartschaften erworben hatten.
Das Bundesamt ist zudem zuständig für die Festsetzung, Zuweisung und Abrechnung der Bundeszuschüsse für die Auszahlung der Versorgungsleistungen. Die Versorgungsanstalt gewährt Altersruhegelder, Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit und Leistungen an Hinterbliebene, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung berichtet.