In der Silvesternacht kam es bundesweit zu schweren Unfällen mit Feuerwerk, bei denen fünf Männer ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft prüft aktuell, ob ein in Geseke verwendeter Feuerwerkskörper illegale Pyrotechnik war. Dies äußerte die Polizeisprecherin, die anmerkte, dass der verwendete Feuerwerkskörper nicht wie handelsübliches Feuerwerk aussehe.
Im Detail gab es zwei Todesfälle in Sachsen sowie jeweils einen in Brandenburg und Hamburg. Handelsübliche Feuerwerkskörper zeigen in der Regel eine eingeschränkte Explosionskraft, die darauf abzielt, tödliche Unfälle zu vermeiden. Dennoch kommt es häufig zu schweren Verletzungen durch Böller, die einen höheren Schwarzpulveranteil aufweisen als reguläres Feuerwerk. Es bleibt unklar, ob die Todesfälle in der Silvesternacht mit dem Einsatz illegaler Böller in Verbindung stehen.
Strafrechtliche Aspekte illegaler Feuerwerkskörper
Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland strafrechtlich streng reglementiert. Laut Informationen von anwalt.de sind illegalen Feuerwerkskörper solche, die ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hergestellt oder vertrieben werden. Oft werden diese aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, bezogen.
Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper verstößt gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG). Bereits die Bestellung im Ausland, auch über das Internet, stellt eine strafbare Handlung dar. Die Konsequenzen für den Besitz, die Bestellung oder die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen, etwa bei Gefährdung von Menschen, kann das Strafmaß höher ausfallen.
Zusätzlich ist der bloße Besitz illegaler Feuerwerkskörper strafbar, unabhängig von deren Anwendung. Sicherheitsrisiken gehen von diesen Produkten aus, da sie unkontrolliert explodieren können und schwere Verletzungen sowie Sachschäden verursachen können. Zudem decken Versicherungen in der Regel keine Schäden, die durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern entstehen. Es wird daher geraten, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden und sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.